Hallo, wir sind ein neuer Betriebsrat und brauchen dringend Rat zu folgendem Sachverhalt:
Unser Betrieb unterliegt dem TVöD. Der alte Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt nach §18 TVöD mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, in der auch Regelungen für leitende Angestellte nach §5(3)BetrVG enthalten sind. Diese leitenden Angestellten haben nicht den Betriebsrat gewählt, besitzen aber auch keine einzelvertraglichen Vereinbarungen. Sie unterliegen also nicht dem BetrVG, aber dem TVöD.
Ist eine solche Betriebsvereinbarung wirksam?