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Leitender Angestellter

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Marienkäfer
Jan 2018 bearbeitet

Wie können wir als Betriebsrat herausbekommen ob es sich bei einer bestimmten Person um einen leitenden Angestellten handelt. Lt. Geschäftsführung ist es bei diesem Mitarbeiter der Fall, wir zweifeln es aber als Betriebsrat ganz schwer an. Diese Person darf zwar Leute einstellen und entlassen wenn der Geschäftsführer im Urlaub ist, aber ansonsten übernimmt er durchgehend andere Tätigkeiten. Da es sich bei diesem Mitarbeiter um den Sohn des Geschäftsführers handelt und er über den Begriff "Leitender Angestellter" ja aus dem Handlungsbereich des Betriebsrates fällt, sind wir sehr interessiert zu wissen welche Position diese Person nun inne hat.

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Community-Antworten (6)

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Dezibel

04.11.2014 um 16:58 Uhr

NUn, wenn er Leuts einstellt und entlässt, wenn sein Lohn euren weiiiiiiiiiiit übersteigt, dann seht ihn als Leitender an. Wenn er eines Tages gefeuert wird, dann steht er sicher auch bei euch auf der Matte und erklärt euch, dass er niemals leitender Angestellter war und ihr bitteschön euren Job als BR machen sollt. Selbst erlebt!

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metallica

04.11.2014 um 20:28 Uhr

Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 bleibt er erstmal bis zur nächsten Wahl wie es ist. Danach könnt ihr versuchen ihn zum normalen AN zu machen, die Gehaltsobergenze liegt entsprechen 3 x § 18 SGB 4 bei ca. 100 k €. Was genau versprecht ihr euch davon? Einfach mal schauen was der so verdient?

G
gironimo

04.11.2014 um 21:09 Uhr

Vielleicht trifft ja § 5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG zu.

P
Pickel

04.11.2014 um 22:06 Uhr

Direkte Verwandte des Geschäftsführers sind laut BetrVG niemals normale Arbeitnehmer. Weitere Prüfungen könnt ihr euch sparen.

M
metallica

04.11.2014 um 22:45 Uhr

Ganz so eindeutig ist es nicht Pickel:

(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ... der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben

P
Pickel

04.11.2014 um 22:50 Uhr

Stimmt, hatte ich falsch in Erinnerung.

Ganz allgemein aber: Der BR sollte froh sein, wenn der Sohn als leitender Angestellter gilt. Ansonsten wäre er zB ohne weiteres bei der nächsten Wahl als BR-Kandidat wählbar.

Das BetrVG spricht allgemein von dem Recht, Einstellungen vorzunehmen. Zumindest in der Vertretung darf er das. Ich würde daher hier kein Fass aufmachen.

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