Erstellt am 04.11.2014 um 15:58 Uhr von Dezibel
NUn, wenn er Leuts einstellt und entlässt, wenn sein Lohn euren weiiiiiiiiiiit übersteigt, dann seht ihn als Leitender an.
Wenn er eines Tages gefeuert wird, dann steht er sicher auch bei euch auf der Matte und erklärt euch, dass er niemals leitender Angestellter war und ihr bitteschön euren Job als BR machen sollt.
Selbst erlebt!
Erstellt am 04.11.2014 um 19:28 Uhr von metallica
Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 bleibt er erstmal bis zur nächsten Wahl wie es ist. Danach könnt ihr versuchen ihn zum normalen AN zu machen, die Gehaltsobergenze liegt entsprechen 3 x § 18 SGB 4 bei ca. 100 k €. Was genau versprecht ihr euch davon? Einfach mal schauen was der so verdient?
Erstellt am 04.11.2014 um 20:09 Uhr von gironimo
Vielleicht trifft ja § 5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG zu.
Erstellt am 04.11.2014 um 21:06 Uhr von Pickel
Direkte Verwandte des Geschäftsführers sind laut BetrVG niemals normale Arbeitnehmer. Weitere Prüfungen könnt ihr euch sparen.
Erstellt am 04.11.2014 um 21:45 Uhr von metallica
Ganz so eindeutig ist es nicht Pickel:
(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ... der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben
Erstellt am 04.11.2014 um 21:50 Uhr von Pickel
Stimmt, hatte ich falsch in Erinnerung.
Ganz allgemein aber: Der BR sollte froh sein, wenn der Sohn als leitender Angestellter gilt. Ansonsten wäre er zB ohne weiteres bei der nächsten Wahl als BR-Kandidat wählbar.
Das BetrVG spricht allgemein von dem Recht, Einstellungen vorzunehmen. Zumindest in der Vertretung darf er das. Ich würde daher hier kein Fass aufmachen.