Seit Jahresbeginn haben wir schon einige Informationen gem. §105 BetrVG, dass es sich bei Neueinstellungen und/oder Umgruppierungen nun um "leitende Angestellte" gem. §5 Abs. 3 BetrVG handelt. Es handelt sich auch bei allen Maßnahmen um neu geschaffene Stellen, die es zuvor hier noch nicht gegeben hat.
Wir zweifeln an, dass es sich um "leitende Angestellte" handelt, denn diese Mitarbeiter haben keinerlei Alleinentscheidungsgewalt.

Wie würdet Ihr damit umgehen?
Fragen zu detaillierten "leitenden Aufgaben" werden uns nicht oder nur nebulös beantwortet.