Erstellt am 15.02.2016 um 15:47 Uhr von Nordling
Hallo einszweidrei,
die Definition eines „Leitenden“ ist schon ziemlich krass. Der AG kann nicht einfach sagen „Du bist jetzt Leitender“. Aber ich bin jetzt schreibfaul, der Fitting beschreibt mir da einfach zu viel. Schaue einfach mal dort nach. In unserer „veralteten“ Ausgabe ist es §5 ab RN 347. Eine kürzere Beschreibung findest Du BetrVG Basiskommentar vom Bund- Verlag.
Erstellt am 15.02.2016 um 19:04 Uhr von Wonder
Hallo einszweidrei, bei uns ist das zur Zeit genauso. Eine Begründung haben wir von der GF nicht bekommen und auch sonst keine vernünftigen Informationen. Deshalb haben wir jetzt ein Status-Feststellungs-Verfahren eingeleitet. Da wird sich dann schnell die Spreu vom Weizen trennen.
Erstellt am 15.02.2016 um 22:13 Uhr von gironimo
Ich würde den AG auffordern die personelle(n) Maßnahme(n) rückgängig zu machen, da eine Anhörung nach § 99 BetrVG nicht erfolgt ist und den § 101 BetrVG androhen (Ihr geht eben davon aus, dass es AN sind).
Reagiert der AG nicht oder bleibt er bei seiner Meinung, solltet Ihr tatsächlich das Verfahren einleiten. Dann wird dieser Punkt vom Gericht geklärt - oder der AG lenkt vorher ein.