W.A.F. LogoSeminare

Verhinderung der Einstellung eines leitenden Angestellten

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

welche Möglichkeiten des Eingreifens hat ein BR, wenn von einem für das Unternehmen ins Auge gefassten leitenden Angestellten bekannt ist, dass er in anderen Unternehmen ziemlich über die Stränge geschlagen hat....Mobbing, Diskriminierung, sexuelle belästigung....ein bunter Strauss von Blüten

5.50706

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

18.06.2008 um 11:30 Uhr

@betriebsratten, ich hab bei solchen Aussagen - ich nenn's mal Vorurteile - immer ein wenig Bauchweh, denn die entstammen gerne der berühmten Gerüchteküche.....

Zudem kannst du davon ausgehen, dass - bevor der eingestellt wird - die PL's sich untereinander austauschen! Meinst du nicht, dass der eine den anderen warnen würde?

K
Konrad

18.06.2008 um 13:02 Uhr

Hallo @betriebsratten, Diese Behauptungen müssen sachlich wahr und beweisbar sein, dann kann der BR nach § 99 Abs. 1 Nr. 6 nach BetrVG durchaus die Gründe anführen, die eine Einstellung verhindern.

@Mona-Lisa: so viel wird zwischen den PL´s wg. Datenschutz nach m. E. nicht ausgetauscht.

P
Petrus

18.06.2008 um 13:24 Uhr

@Ratten: Wenn's ein "echter" Leitender ist, könnt ihr vmtl. nicht viel machen, außer auf die Mitteilung nach §105 BetrVG eure Bedenken anmelden :-(

W
w-j-l

18.06.2008 um 14:04 Uhr

betriebsratten, wieso setzt ihr nicht über § 85 an?

Wenn das Verhalten "bekannt" ist, sollte es doch auch Beschwerden geben. Hat sich denn noch niemand beim BR beschwert?

Wenn es Beschwerden gibt, und der BR sie für berechtigt (belegbar) hält, dann könnt ihr den AG - notfalls über eine Einigungsstelle - dazu zwingen für Abhilfe zu sorgen. Holt euch als Berater einen Anwalt als Beisitzer in die E-Stelle.

Es wirkt u.U. durchaus heilsam auf die Absichten eines AGs, wenn eine solche Person über einen Einigungsstellenspruch intern (natürlich nur berechtigterweise?!!!!!) unmöglich gemacht wird.

M
Mona-Lisa

18.06.2008 um 14:08 Uhr

@w-j-l, "Wenn das Verhalten "bekannt" ist, sollte es doch auch Beschwerden geben. Hat sich denn noch niemand beim BR beschwert?"

der ist doch noch gar nicht eingestellt, da hilft betriebsratten der 85iger rein gar nicht's!

W
w-j-l

18.06.2008 um 14:57 Uhr

Sorry Mona-Lisa, ich hatte das "in einem ANDEREN Unternehmen" überlesen.

Wenn er dann da sein sollte, gilt aber der Rest trotzdem......

Dann hätte ich allerdings auch keine Hemmungen, gegenüber der GL das Ganze vor der Einstellung zu problematisieren.

Ihre Antwort