Kündigungen
Hallo, Wenn eine Kündigung eines MA Vorliegt - Betriebsänderung , Interessenausgleich- wie ist die Betriebszugehörigkeit zu berechnen ?? Eintritt = 03.08.2009 Kündigung zum = 31.03.2015 z.B = 03.08.2009 bis 03.08.2014 = 4 Jahre 03.08.2014 bis 31.03.2015 = 7 Mon. aufgerundet auf 1 Jahr also in Summe 5 Jahre Betriebszugehörigkeit ??
Community-Antworten (10)
28.11.2014 um 13:24 Uhr
Fehlt bei Eurem Taschenrechner die Kommastelle? :-)
28.11.2014 um 14:46 Uhr
Hallo moreno, vielen , vielen Dank für Deine überaus hilfreiche Antwort. Grundlage meiner Frage war KSchG §1a - Ermittlung der Betriebszugehörigkeit
Nochmals heftigsten Dank , ganz toll
28.11.2014 um 15:39 Uhr
Gern geschehen :-)
28.11.2014 um 15:44 Uhr
Hallo Nordisca,
im KSchG §1a (2) steht: "Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden."
In deinem Beispiel sind es also 6(!) Jahre und nicht 5, da es bei deiner ersten Rechnung nicht 4 sondern bereits 5 Jahre sind dann + 1 Jahr, weil es mehr als 6 Monate sind.
Gruß Fantil
28.11.2014 um 15:48 Uhr
Zwingend sollte man aber höher verhandeln...
28.11.2014 um 16:33 Uhr
Wie alt ist der Mitarbeiter? Z. B. 28 Jahre, dann zählt die Zeit unter 25 Jahren nicht mit.
28.11.2014 um 16:36 Uhr
Ich denke auch, dass man sich bei derartigen Verhandlungen nicht ohne Not auf das gesetzliche Mindestmaß beschränken sollte. Außerdem - was bereits gesetzliche geregelt ist, braucht nicht noch in einem Sozialplan aufgenommen werden.
Wenn Ihr tatsächlich eine Abfindungstabelle aushandeln wollt/müsst , so nur eine, die mehr vorsieht.
28.11.2014 um 16:38 Uhr
Unter 25 Nicht? Warum denn das nicht?
28.11.2014 um 16:46 Uhr
Weil sie über Nacht das AGG abgeschafft haben.
28.11.2014 um 17:11 Uhr
Der Satz "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt." (§ 622 BGB) ist bekanntlich vom Europäischen Gerichtshof als Altersdiskriminierung gewertet worden.
In neueren Gesetzestexten findet man eine entsprechende Fußnote.
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