Erstellt am 13.10.2014 um 14:23 Uhr von Widder
Bevor man über Entlassungen nachdenkt, wäre die Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden.
Damit sollen ja die Entlassungen vermieden werden.
Gilt den ein TV?
Gibt es die Möglichkeit die Arbeitszeit zu reduzieren ( Zeitkontoabbau, zusätzliche Schließungstage )
Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte man über evtl. Kündigungen im Rahmen eines Sozialplanes nachdenken.
Erstellt am 13.10.2014 um 14:24 Uhr von Nubbel
ihr solltet dringend einen anwalt aufsuchen.
Erstellt am 13.10.2014 um 14:34 Uhr von Reifenrüde
Offiziell gibt es ja dieses Jahr noch keine Kündigung aber den will de AG loswerden.
Erstellt am 13.10.2014 um 14:49 Uhr von Widder
Wenn es noch nichts offizielles gibt, warum wird dann der BR nach seiner Meinung gefragt??
Ich hoffe mal für den Kollegen das ihr ne andere Meinung als euer AG habt.
Wenn da etwas ansteht, und du schreibst ja,das Arbeit wegfällt,siehe meine Antwort oben.
Erstellt am 13.10.2014 um 15:05 Uhr von Nubbel
wenn es eine anhörung gibt, solltet ihr eindeutig stellung beziehen.
Erstellt am 13.10.2014 um 16:19 Uhr von Reifenrüde
Prinzipiell geh ich ja mit und bin der Meinung das bessere,flexibel einsetzbare und belastbarere MA dem MA vorgezogen werden können,auch wenn es mal einen Sozialplan geben wird.Aber fast 10 Jahre war der MA gut genug so wie er war und hat sich da wohl auch dran gewöhnt.Nun soll er dafür bestraft werden das sich sein Vorgesetzter das so lange angeschaut hat.Es gibt keinen TV und Kurzarbeit auch nicht.Es geht erstmal nur um den einen MA.
Erstellt am 13.10.2014 um 16:48 Uhr von Nubbel
ohne ihn wären die guten auch schlechter
Erstellt am 13.10.2014 um 17:18 Uhr von Reifenrüde
Hier haut was nicht hin.Habe zweimal geschrieben und unter der Nachricht steht "von null".
Erstellt am 13.10.2014 um 19:34 Uhr von gironimo
Na, ist doch völlig korrekt, dass der AG den BR frühzeitig um seine Meinung fragt ( §§ 92 u. 92a BetrVG).
Oder geht es bei dem einen schon um eine Anhörung im Sinne des § 102 BetrVG. Da käme es ja dann darauf an, was für Gründe der AG nennt, um einen Ratschlag für einen Widerspruch zu geben.
Ansonsten würde ich ohnehin vom Arbeitgeber einen Sozialplan/Interessenausgleich fordern. Gleichzeitig solltet Ihr dem AG klar machen, dass Ihr von einer korrekten Sozialauswahl ausgeht, wo ein Nasenfaktor keine Rolle spielt. Dem AN würde ich raten, dass er der Versuchung eines Aufhebungsvertrages nicht voreilig erliegen sollte.