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Kündigungen

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Reifenrüde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ein Ma soll gekündigt werden.Er ist fast 10 Jahre in der Firma und solange es der Firma gut ging war es nicht tragisch das er nicht der flexibelste und fleißigste war.Nun sind Aufträge weggefallen,so viele das Ma entlassen werden sollen und er soll auch gehen ,obwohl viele noch nach Ihm kamen.Der BR wird nach seiner Meinung gefragt.Hattet Ihr so eine Situation auch schon und wie habt Ihr Euch verhalten?Der MA kann auch nicht versetzt werden weil alle Bereiche von Kündigungen bedroht sind.Danke Euch im Voraus.Reifenrüde

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Community-Antworten (9)

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Widder

13.10.2014 um 16:23 Uhr

Bevor man über Entlassungen nachdenkt, wäre die Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden. Damit sollen ja die Entlassungen vermieden werden. Gilt den ein TV? Gibt es die Möglichkeit die Arbeitszeit zu reduzieren ( Zeitkontoabbau, zusätzliche Schließungstage )

Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte man über evtl. Kündigungen im Rahmen eines Sozialplanes nachdenken.

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Nubbel

13.10.2014 um 16:24 Uhr

ihr solltet dringend einen anwalt aufsuchen.

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Reifenrüde

13.10.2014 um 16:34 Uhr

Offiziell gibt es ja dieses Jahr noch keine Kündigung aber den will de AG loswerden.

W
Widder

13.10.2014 um 16:49 Uhr

Wenn es noch nichts offizielles gibt, warum wird dann der BR nach seiner Meinung gefragt??

Ich hoffe mal für den Kollegen das ihr ne andere Meinung als euer AG habt.

Wenn da etwas ansteht, und du schreibst ja,das Arbeit wegfällt,siehe meine Antwort oben.

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Nubbel

13.10.2014 um 17:05 Uhr

wenn es eine anhörung gibt, solltet ihr eindeutig stellung beziehen.

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Reifenrüde

13.10.2014 um 18:19 Uhr

Prinzipiell geh ich ja mit und bin der Meinung das bessere,flexibel einsetzbare und belastbarere MA dem MA vorgezogen werden können,auch wenn es mal einen Sozialplan geben wird.Aber fast 10 Jahre war der MA gut genug so wie er war und hat sich da wohl auch dran gewöhnt.Nun soll er dafür bestraft werden das sich sein Vorgesetzter das so lange angeschaut hat.Es gibt keinen TV und Kurzarbeit auch nicht.Es geht erstmal nur um den einen MA.

N
Nubbel

13.10.2014 um 18:48 Uhr

ohne ihn wären die guten auch schlechter

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Reifenrüde

13.10.2014 um 19:18 Uhr

Hier haut was nicht hin.Habe zweimal geschrieben und unter der Nachricht steht "von null".

G
gironimo

13.10.2014 um 21:34 Uhr

Na, ist doch völlig korrekt, dass der AG den BR frühzeitig um seine Meinung fragt ( §§ 92 u. 92a BetrVG).

Oder geht es bei dem einen schon um eine Anhörung im Sinne des § 102 BetrVG. Da käme es ja dann darauf an, was für Gründe der AG nennt, um einen Ratschlag für einen Widerspruch zu geben.

Ansonsten würde ich ohnehin vom Arbeitgeber einen Sozialplan/Interessenausgleich fordern. Gleichzeitig solltet Ihr dem AG klar machen, dass Ihr von einer korrekten Sozialauswahl ausgeht, wo ein Nasenfaktor keine Rolle spielt. Dem AN würde ich raten, dass er der Versuchung eines Aufhebungsvertrages nicht voreilig erliegen sollte.

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