Erstellt am 08.07.2016 um 23:14 Uhr von alterMann
Ja, natürlich! Wie solltet Ihr die Kollegin sonst befragen?
Erstellt am 09.07.2016 um 09:28 Uhr von gironimo
siehe auch § 102 BetrVG.
Ihr vertretet doch die Interessen des zu kündigenden - also müsst Ihr doch auch reden.