Kündigung
Hallo,
ist es besser bei Krankheit durch den Arbeitgeber gekündigt zu bekommen, oder lohnt sich eine gegenseitige Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zur Aufhebung des Arbeitsvertrages.
Brauche Antwort dringend!!!!!
Vielen Dank
Community-Antworten (5)
25.07.2011 um 21:44 Uhr
warum will man sich bei krankheit kündigen lassen ?????
26.07.2011 um 01:31 Uhr
Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, es sei denn, man hat neue Arbeit. Mit einem Aufhebungsvertrag ist man mit der Kündigung einverstanden und bekommt mit dem Amt für Arbeit ggf. Ärger in Form einer Sperre.
MfG Dr.House
26.07.2011 um 11:03 Uhr
Mit einem Aufhebungsvertrag ist man mit der Kündigung einverstanden und bekommt mit dem Amt für Arbeit ggf. Ärger in Form einer Sperre.
Nicht zwingend..... Insofern bedarf Dein "ggf." einer Erläuterung.
Wenn der Aufhebungsvertrag einer ansonsten (möglicherweise) rechtmäßigen Kündigung zuvorkommt (eben um die Kündigung zu vermeiden) dann hat das i.d.R. keine Konsequenzen bei der AfA. Ein Restrisiko, das man sich mit der AfA aber darum streiten muß, bleibt.
Umgekehrt kann auch eine Kündigung Ärger mit der AfA bedeuten, wenn man nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht! Insbesondere krankheitsbedingte Kündigungen sind nur selten tatsächlich rechtmäßig, und das weiß natürlich auch die AfA. Wenn die Kündigung also nicht wirklich infolge außergewöhnlicher krankheitsbedingter Umstände (z.B. grundsätzlicher Verlust der Arbeitsfähigkeit, z.B. durch Amputation eine Körperteils, oder durch außergewöhnlich hohen Krankenstand oder durch eine unheilbare Krankheit mit vorhersehbarem, regelmäßigem und erheblichem Arbeitausfall) wird die AfA unterstellen, das der AN die Kündigung akzeptiert und damit selbst gewollt hat wenn er nicht gerichtlich dagegen vorgeht.
Insofern: Beide Varianten sind möglich und beide sind bei krankheitsbedingter Ursache mit dem gleichen Risko behaftet, der Aufhebungsvertrag vielleicht mit einem ein klein bisschen höherem Risiko.
26.07.2011 um 12:16 Uhr
Wenn es wirklich nicht mehr geht würde ich mit der AfA ganz einfach offen reden. So kann man schon im Vorfeld das Risiko einer Sperre minimieren
Aus meiner Erfahrung heraus ist das der Beste Weg
28.07.2011 um 19:28 Uhr
Vielen Dank für die vielen und hilfreichen Antworten.
Verwandte Themen
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Ordentliche Kündigung mit Formfehler bei Sozialauswahl
Älter2 MA haben eine ordentlich Kündigung (betriebsbedingt) erhalten. Personalabteilung hat danach festgestellt, dass unterhaltspflichtige Personen bei Sozialauswahl nicht richtig berücksichtigt wurden und
KÜNDIGUNG EINER SCHWERBEHINDERTEN PERSON!
ÄlterSchönen Abend, ich habe eine Frage bezogen auf eine Kündigung von einer schwerbehinderten Person. Zur Person: 52 Jahre alt und männlich seit 34 Jahren in der Firma schwerbehindert (7
Betriebsbedingte Kündigung ohne Notwendigkeit - wie reagiert man?
ÄlterHallo Dem relativ neuen Betriebsrat liegt das erste mal eine Kündigung vor. Ein Arbeitnehmer hat einen Konflikt mit seinem Vorgesetzten und ist nach einem "Schlichtungsgespräch" von Seiten des Manage