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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung

K
Katzenflüsterer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es besser bei Krankheit durch den Arbeitgeber gekündigt zu bekommen, oder lohnt sich eine gegenseitige Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zur Aufhebung des Arbeitsvertrages.

Brauche Antwort dringend!!!!!

Vielen Dank

1.20905

Community-Antworten (5)

S
sprachlos

25.07.2011 um 21:44 Uhr

warum will man sich bei krankheit kündigen lassen ?????

D
DrHouse

26.07.2011 um 01:31 Uhr

Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, es sei denn, man hat neue Arbeit. Mit einem Aufhebungsvertrag ist man mit der Kündigung einverstanden und bekommt mit dem Amt für Arbeit ggf. Ärger in Form einer Sperre.

MfG Dr.House

R
rkoch

26.07.2011 um 11:03 Uhr

Mit einem Aufhebungsvertrag ist man mit der Kündigung einverstanden und bekommt mit dem Amt für Arbeit ggf. Ärger in Form einer Sperre.

Nicht zwingend..... Insofern bedarf Dein "ggf." einer Erläuterung.

Wenn der Aufhebungsvertrag einer ansonsten (möglicherweise) rechtmäßigen Kündigung zuvorkommt (eben um die Kündigung zu vermeiden) dann hat das i.d.R. keine Konsequenzen bei der AfA. Ein Restrisiko, das man sich mit der AfA aber darum streiten muß, bleibt.

Umgekehrt kann auch eine Kündigung Ärger mit der AfA bedeuten, wenn man nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht! Insbesondere krankheitsbedingte Kündigungen sind nur selten tatsächlich rechtmäßig, und das weiß natürlich auch die AfA. Wenn die Kündigung also nicht wirklich infolge außergewöhnlicher krankheitsbedingter Umstände (z.B. grundsätzlicher Verlust der Arbeitsfähigkeit, z.B. durch Amputation eine Körperteils, oder durch außergewöhnlich hohen Krankenstand oder durch eine unheilbare Krankheit mit vorhersehbarem, regelmäßigem und erheblichem Arbeitausfall) wird die AfA unterstellen, das der AN die Kündigung akzeptiert und damit selbst gewollt hat wenn er nicht gerichtlich dagegen vorgeht.

Insofern: Beide Varianten sind möglich und beide sind bei krankheitsbedingter Ursache mit dem gleichen Risko behaftet, der Aufhebungsvertrag vielleicht mit einem ein klein bisschen höherem Risiko.

P
paula

26.07.2011 um 12:16 Uhr

Wenn es wirklich nicht mehr geht würde ich mit der AfA ganz einfach offen reden. So kann man schon im Vorfeld das Risiko einer Sperre minimieren

Aus meiner Erfahrung heraus ist das der Beste Weg

K
Katzenflüsterer

28.07.2011 um 19:28 Uhr

Vielen Dank für die vielen und hilfreichen Antworten.

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