Erstellt am 20.11.2012 um 22:48 Uhr von rechtbekommen
Weihnachtsgeld ist oft abhaengig davon, dass man am 24.12. noch beschaeftigt ist. Also alles nochmals genau nachlesen. Auch ggf TV/BV zum Thema.
Erstellt am 20.11.2012 um 22:49 Uhr von rechtbekommen
Das man nach 8 Monaten zugehoerigkeit zum Betrieb bei Kuendigung Weihnachtsgeld bekommt kann ich mir nicht vorstellen.
Erstellt am 20.11.2012 um 23:21 Uhr von Watschenbaum
die wörtliche Klausel im Arbeitsvertrag zum Anspruch auf Weihnachtsgeld wäre interessant
Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht nach 6 Mo Betriebszugehörigkeit ? Anteilig oder komplett ? Stichtagsklausel? Rückzahlungsvereinbarung ?
weswegen wurde gekündigt ? betriebsbedingt oder verhaltensbedingt ?
Erstellt am 21.11.2012 um 09:29 Uhr von gironimo
Zunächst wäre zu prüfen, ob es einen Tarif gibt. Diese regeln recht unterschiedlich die Frage, wann und unter welchen Umständen gezahlt wird (so wird z.T. auch unterschieden, ob gekündigt wurde oder man selbst gekündigt hat u.s.w.).
Wenn es keinen Tarif gibt stellt sich die Frage, ob es eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gibt. Ist dies auch nicht der Fall kommt der Blick in den Arbeitsvertrag (wurde hier ja auch schon genannt). Oft wird in vielen Arbeitsverträgen aber nur beschrieben, ab wann man einen Anspruch hat aber nicht wann nicht mehr.
Gibt es keine derartige Aussage, kann der AG sie auch nicht aus dem Hut zaubern.
Fazit: Recherchearbeit ist angesagt und die eventuelle Beratung mit den Unterlagen bei einem Fachanwalt.