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Personelle Einzelmaßnahme

E
einszweidrei
Jan 2018 bearbeitet

Bei einer Personellen Maßnahme haben wir 5 Enthaltungen und 4 "Dagegen"-Stimmen. Sind die Enthaltungen dann demzufolge die Entscheidung und wir müssen der Personalabteilung dies mitteilen? Oder können wir sagen, wir sind zu keiner mehrheitlichen Entscheidung gekommen und unsere Gründe (die uns durchaus als wichtig erscheinen und weswegen wir auch zu keiner Einigung gekommen sind) zusätzlich mitteilen. Wir macht Ihr das bei einer solchen Situation? Danke für die Antwort.

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Community-Antworten (8)

D
Dezibel

27.11.2014 um 09:41 Uhr

Wieviele haben denn abgestimmt?

K
Kölner

27.11.2014 um 09:41 Uhr

Verstehe ich nicht... ...der Antrag der GF ist doch abgelehnt. Also muss man das auch mitteilen, dass man als BR gegen diese Maßnahme ist. Und das bitte auch mit allen Konsequenzen.

Mal unter uns: Warum enthält man sich in der Anzahl, wenn man im BR ist?

E
einszweidrei

27.11.2014 um 09:42 Uhr

Wir sind 9 ordentliche BR-Mitglieder. Alle haben abgestimmt: 5 Enthaltungen, 4 Dagegen

K
Kölner

27.11.2014 um 09:46 Uhr

Noch unverständlicher: Der Antrag ist damit abgelehnt!

E
einszweidrei

27.11.2014 um 09:48 Uhr

Diese personelle Maßnahme hat leider einen "Beigeschmack", deswegen sind 4 Mitglieder dagegen. Allerdings sind das keine Gründe gem.§99 (2) Betr.VG.

K
Kölner

27.11.2014 um 09:50 Uhr

Beigeschmack oder nicht...(das wird jetzt was härter) ...aber warum hält man sich nicht an das Gesetz und lässt lieber seinen Stimmungen freien Lauf, die durch nichts, schon gar nicht durch das Gesetz, gedeckt sind? Was soll das? Es kann doch nicht sein, dass sich ein BR hier als Jodelveranstaltung ausserhalb des BetrVG etabliert und damit genau das macht, was der Gesetzgeber nicht will. Im Grunde ist das funktionsmissbräulich.

M
Multibär

27.11.2014 um 10:23 Uhr

einszweidrei, abstimmen ohne Sachgrund das ist schon ziemlich haarig. Grade auch wegen der Enthaltungen. Ihr solltet euch mal dringend über das Thema wann darf ich ablehnen und was ist enthalten überhaupt unter halten. Du kannst auch beim abstimmen fragen, auf welcher Basis ihr ablehnt ! Beim enthalten würde ich zu klaren regeln raten. Enthalten sollte heissen mir fehlt was zum Abstimmen also überlegt ob ihr den Antrag ausetzten könnt und die Fragen Beantwortet werden. Eine klare Abstimmung ist immer besser und zeigt einen starkren BR. Blindes ablehnen ohne sach-fachgrund führt in eine Sackgasse und wildes Enrhalten führt nur zu spekulationen innerhalb vom BR

Redet über das Thema ggf solltet ihr euch dafür einen Tag "abseilen" vom alltags Geschäft wenn ihr das nicht alleine könnt was bei Emos möglich ist solltet ihr eich einen Moderator bestellen.

G
gironimo

27.11.2014 um 10:38 Uhr

Meinst Du Einzelmaßnahme nach § 99 BetrVG?

Da kann der BR ja nur die Zustimmung verweigern. Tut er es nicht - ist zugestimmt worden.

Da bei der Beschlussfassung - egal wie der Antrag zur Beschlussfassung aussah - nicht die Mehrheit der abstimmenden BR-Mitglieder zugestimmt haben, ist der Beschluss abgelehnt.

Falls der Beschluss also enthielt: Wir verweigern die Zustimmung - ist er abgelehnt. Folge der BR stimmt der Maßnahme zu.

Falls der Beschluss lautete, der BR stimmt der Maßnahme zu - ist auch dieser Beschluss abgelehnt. Da aber kein Widerspruchsgrund beschlossen wurde, findet die Zustimmung des BR zur Maßnahme automatisch nach einer Woche statt.

Der Personalabteilung braucht Ihr also gar nichts mitteilen. Einfach Frist verstreichen lassen.

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