Erstellt am 27.11.2014 um 08:41 Uhr von Dezibel
Wieviele haben denn abgestimmt?
Erstellt am 27.11.2014 um 08:41 Uhr von Kölner
Verstehe ich nicht...
...der Antrag der GF ist doch abgelehnt. Also muss man das auch mitteilen, dass man als BR gegen diese Maßnahme ist. Und das bitte auch mit allen Konsequenzen.
Mal unter uns: Warum enthält man sich in der Anzahl, wenn man im BR ist?
Erstellt am 27.11.2014 um 08:42 Uhr von einszweidrei
Wir sind 9 ordentliche BR-Mitglieder. Alle haben abgestimmt:
5 Enthaltungen, 4 Dagegen
Erstellt am 27.11.2014 um 08:46 Uhr von Kölner
Noch unverständlicher:
Der Antrag ist damit abgelehnt!
Erstellt am 27.11.2014 um 08:48 Uhr von einszweidrei
Diese personelle Maßnahme hat leider einen "Beigeschmack", deswegen sind 4 Mitglieder dagegen. Allerdings sind das keine Gründe gem.§99 (2) Betr.VG.
Erstellt am 27.11.2014 um 08:50 Uhr von Kölner
Beigeschmack oder nicht...(das wird jetzt was härter)
...aber warum hält man sich nicht an das Gesetz und lässt lieber seinen Stimmungen freien Lauf, die durch nichts, schon gar nicht durch das Gesetz, gedeckt sind? Was soll das?
Es kann doch nicht sein, dass sich ein BR hier als Jodelveranstaltung ausserhalb des BetrVG etabliert und damit genau das macht, was der Gesetzgeber nicht will.
Im Grunde ist das funktionsmissbräulich.
Erstellt am 27.11.2014 um 09:23 Uhr von Multibär
einszweidrei,
abstimmen ohne Sachgrund das ist schon ziemlich haarig. Grade auch wegen der Enthaltungen.
Ihr solltet euch mal dringend über das Thema wann darf ich ablehnen und was ist enthalten überhaupt unter halten. Du kannst auch beim abstimmen fragen, auf welcher Basis ihr ablehnt ! Beim enthalten würde ich zu klaren regeln raten. Enthalten sollte heissen mir fehlt was zum Abstimmen also überlegt ob ihr den Antrag ausetzten könnt und die Fragen Beantwortet werden.
Eine klare Abstimmung ist immer besser und zeigt einen starkren BR. Blindes ablehnen ohne sach-fachgrund führt in eine Sackgasse und wildes Enrhalten führt nur zu spekulationen innerhalb vom BR
Redet über das Thema ggf solltet ihr euch dafür einen Tag "abseilen" vom alltags Geschäft wenn ihr das nicht alleine könnt was bei Emos möglich ist solltet ihr eich einen Moderator bestellen.
Erstellt am 27.11.2014 um 09:38 Uhr von gironimo
Meinst Du Einzelmaßnahme nach § 99 BetrVG?
Da kann der BR ja nur die Zustimmung verweigern. Tut er es nicht - ist zugestimmt worden.
Da bei der Beschlussfassung - egal wie der Antrag zur Beschlussfassung aussah - nicht die Mehrheit der abstimmenden BR-Mitglieder zugestimmt haben, ist der Beschluss abgelehnt.
Falls der Beschluss also enthielt: Wir verweigern die Zustimmung - ist er abgelehnt. Folge der BR stimmt der Maßnahme zu.
Falls der Beschluss lautete, der BR stimmt der Maßnahme zu - ist auch dieser Beschluss abgelehnt. Da aber kein Widerspruchsgrund beschlossen wurde, findet die Zustimmung des BR zur Maßnahme automatisch nach einer Woche statt.
Der Personalabteilung braucht Ihr also gar nichts mitteilen. Einfach Frist verstreichen lassen.