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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen Personelle Einzelmaßnahme

A
Atari
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, bei uns im Gremium ist es üblich. Das sämtliche Unterlagen, die uns der AG zwecks Prüfung für den §99 (Einstellung,Versetzung) zukommen läßt, kopiert werden und im BR Aktenschrank ablegt werden. Ich habe bei der Vorgehensweise ein wenig Bauchschmerzen, weil wir personenbezogene Daten ohne Wissen der beteiligten Personen speichern.

Darüberhinaus tummeln sich in den Unterlagen jede Menge Kollegen die das Unternehmen schon lange verlassen haben.

Wir handhabt Ihr das denn bei Einstellungen?

Was darf man aufbewahren und was darf man auf gar keinen Fall aufbewahren?

Danke vorab.

Gruss Atari

2.53008

Community-Antworten (8)

C
celestro

26.04.2016 um 16:50 Uhr

Du hast völlig recht mit Deinen Bauchschmerzen. Die Daten darf man so lange lagern, wie Sie relevant sein könnten. Also bei einer BV, solange Sie gültig ist. Wenn natürlich eingestellte Kollegen längst wieder weg sind, sollten die Daten gelöscht werden.

Bei uns wird es elektronisch gespeichert, wobei nach der letzten BR-Periode der "neue" BR nur die BVs übernommen hat.

G
gironimo

26.04.2016 um 17:11 Uhr

Der BR ist doch keine zusätzliche Personalabteilung. Wir bewahren keinerlei Personalunterlagen auf.

Bei Einstellungen heben wir nur das Deckblatt mit den Grundanhörungsinformationen auf.

P
Pjöööng

26.04.2016 um 17:33 Uhr

Zitat (celestro): "Bei uns wird es elektronisch gespeichert, wobei nach der letzten BR-Periode der "neue" BR nur die BVs übernommen hat."

Typisch deutsche Herangehensweise ...

P
Pickel

26.04.2016 um 18:09 Uhr

Die Unterlagen werden euch zur Anhörung vorgelegt. Das Anfertigen einer Kopie ist eine grobe Pflichtverletzung, denn dazu seid ihr weder vom AG noch vom AN befugt.

C
celestro

26.04.2016 um 18:12 Uhr

"Typisch deutsche Herangehensweise ..."

Es gab Stress zwischen altem Vorsitzendem und dem neuen BR, aber macht nichts ...

H
Hartmut

26.04.2016 um 18:21 Uhr

Das BDSG tritt gegenüber den berechtigten Informationsansprüchen des BR regelmäßig zurück. Dass die Unterlagen streng vertraulich und vor unbefugtem Zugriff gesichert aufzubewahren sind, versteht sich von selbst.

P
Pickel

26.04.2016 um 18:33 Uhr

Hartmut, bitte veröffentliche hier nicht solch einen Blödsinn.

Der BR hat exakt die Informationsansprüche, die notwendig sind für BR-Arbeit. Und der aktuelle Informationsanspruch endet mit Stellungnahme zu der Maßnahme.

Sollten im Laufe des Arbeitslebens nochmal entsprechende Informationen notwendig werden, sind diese eben erneut anzufordern.

Das Anlegen einer Personalakte beim BR ohne Wissens des AN ist eine riesige Sauerei, die jedem BR gewaltig um die Ohren fliegen kann.

E
Ernsthaft

26.04.2016 um 23:17 Uhr

Eine viel größere Sauerei ist es, dass man hier ungestraft so einen Müll verbreiten darf!

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