Erstellt am 10.03.2010 um 16:11 Uhr von StuWa
Hallo,
eine personelle Einzelmaßnahme ist die Stundenreduktion nicht - es handelt sich in der Tat um eine individualrechtliche Vertragsänderung, zu der aber auch zwei gehören, die einverstanden sind. Die in der letzten Zeit 26 gearbeiteten Stunden sind geänderter Vertragsinhalt des ursprünglichen 25-Std-Vertrages geworden. Wenn Du nicht mitziehehn willst, muss der AG ggfls eine Änderungskündigung aussprechen von 26 auf 25 Std - dieser kannst Du dann unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Kontrolle der Wirksamkeit zustimmen und eine Änderungskündigungsschutzklage erheben (ob sich das für eine Wochenstunde lohnt, da die Welle zu machen, musst Du natürlich selber entscheiden).
Die Fortbeschäftigung der Ersatzkraft könnte aber je nach der dortigen Vertragskonstellation eine personelle Einzelmaßnahme sein.
Erstellt am 10.03.2010 um 16:23 Uhr von angiuli
Sorry, 1 Std. am Tag macht 5 Std. die Woche. Das macht schon eine Menge Geld aus.
Und sind das wirklich keine pers. Einzelmaßnahmen, wenn eine als Vertretung eingestellte Kollegin bleiben soll und eine langjährige MA dafür Stunden reduzieren muss?
Erstellt am 10.03.2010 um 16:39 Uhr von StuWa
Sorry angiuli,
ich war einer alten Juristenkrankheit unterlegen und habe mich bei den Stunden verrechnet ;-) Ich hatte es tatsächlich auf eine Std wöchentlich als Unterschied ermittelt - so sieht die Sache allerdings anders aus ;-)
Wie schon gesagt: die neuerliche Stundenreduktion ist eine Vertragsänderung zwischen Dir und dem AG - wenn Du die nicht willst, stimmst Du eben nicht zu und der AG muss von sich aus agieren.
Die Sache mit der Ersatzkraft könnte in der Tat eine mitbestimmungspflichtige personelle Einzelmaßnahme sein, wenn sich hieraus eine Vertragsverlängering bzw. die Umwandlung eines befristeten Vertrages in einen unbefristeten ergibt. Üblicherweise werden Mutterschutzersatzkräfte ja befristet für die Zeit des Mutterschutzes angestellt und laufen das Risiko, von einem auf den anderen Tag draußen zu sein, wenn die junge Mutter wieder da ist. Das kann ich aber konkret von hier aus nicht beurteilen. Ihr müsst ja seinerzeit der Einstellung der Ersatzkraft mal als BR zugestimmt haben.
Ansonsten finde ich, lässt sich Deine Argumentation durchaus hören ;-)
Erstellt am 10.03.2010 um 17:20 Uhr von nicoline
angiuli,
*Die dafür eingestellte Kraft hat einen Zeitvertrag. Diese möchte unsere GF aber gerne zusätzlich behalten*
Das würde ja bedeuten, dass der Vertrag aus einem anderen Grunde verlängert werden müsste und das muss durch den BR.
*Eine Vertragsänderung hat es nie gegeben.*
Das bedeutet, Du hast noch einen Vertrag über 25 Std. und hast mit Wollen und Wissen des AG wöchentlich 5 Std. mehr gearbeitet, dann könnte
das
*Ich meine hier liegt eine stillschweigende Vertragsänderung vor.*
sitimmen.
Guckst Du hier:
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/vorsicht-staendige-mehrarbeit.html => kopieren und einfügen
Erstellt am 10.03.2010 um 17:34 Uhr von angiuli
Hallo StuWA, Hallo Nicoline,
Ich habe schriftl. widersprochen. Darauf hin ist die GF in die Luft gegangen, und hat mich aufgefordert ab sofort 1 Std. weniger am Tag zu arbeiten. Ich habe mir den Rat geholt, ich soll der Anordnung folgen jedoch von der GF fordern diese Anordnung schriftlich zu bekommen, damit ich daraufhin wieder Enspruch einlegen kann. Seht ihr das genauso?
Der BR ist informiert und soll sich kümmern, da ich als BR-Mitglied betroffen bin, muss ein Ersatzmiglied zugeszogen werden.
Erstellt am 10.03.2010 um 17:39 Uhr von Lotte
Hallo angiuli,
wir haben zur Zeit einen ähnlich gelagerten Fall im Betrieb. Da der AG unsere Kollegin wieder auf ihren Ursprungsvertrag festlegen wollte, ging sie zum RA, der den AG jetzt im ersten Schritt um die Verschriftlichung der vor einem Jahr geänderten AZ gemäß NachwG §2 gebeten hat. Falls der AG dieser Bitte nicht nachkommt, wird Klage eingereicht.
Natürlich könnte der BR der Einstellung der Ersatzkraft nicht zustimmen, was aber Dein Problem nicht lösen würde. Und selbst wenn der Sachgrund erfüllt ist, könnte er die Ersatzkraft ohne Neuvertrag behalten, da es nur zum Zeitpunkt der Einstellung auf den Sachgrund ankommt.
Der BR könnte allerdings mal über § 92 BetrVG Informationen einfordern.
Erstellt am 10.03.2010 um 18:03 Uhr von Lotte
Hallo angiuli,
hab jetzt erst Deinen letzten Beitrag gelesen:
Ich würde sofort einen Fachanwalt aufsuchen. Der BR hat allerdings bei der Verteilung der AZ ein Wort mitzureden, da könnte er evtl. tätig werden, wenn Du nun eine Std. weniger am Tag arbeiten sollst. Trotzdem solltest Du einen Anwalt aufsuchen.
Erstellt am 10.03.2010 um 18:16 Uhr von angiuli
Hallo Lotte,
wollte nicht gleich so scharf schießen. Ich habe ja eine schriftliche Ablehnung über die Std-Reduzierung mit Begründung an die GF geschickt. Auf diese will sie ja noch schriftl. antworten, zunächst kam aber erst einmal die mündl. Anordnung sofort mit der red. Std. Zahl zu arbeiten. Sie war reagierte äußerst ungehalten, um nicht zu sagen aggressiv, auf dieses Schreiben, obwohl ich das mit dem BR vorher durchgesprochen habe.
Ich werde mal die nächsten Tage abwarten.
Erstellt am 10.03.2010 um 18:46 Uhr von Lotte
angiuli,
Du musst ja nicht scharf schießen, aber zumindest abklären, wie Du Dich nun am geschicktesten verhälst.