Erstellt am 07.06.2010 um 15:45 Uhr von Petrus
Wenn sie das behaupten, können sie das sicherlich anhand von Gesetzen, Urteilen, Kommentaren... belegen...
Ansonsten steht in §99(1) BetrVG das schöne Wort JEDE. Noch deutlicher kann es der Gesetzgeber nicht sagen.
Erstellt am 07.06.2010 um 15:55 Uhr von Lotte
Hallo Ludmilla,
es gibt ein BAG Urteil, welches die Mitbestimmung bei AZ Änderung behandelt. Das besagt, dass die AZ Änderung wesentlich sein muss, damit der BR in der MB ist.
Aber ich würde Petrus Recht geben: Sollen die doch beweisen, dass sie Recht haben und wer weiß schon in jedem Einzelfall, was das BAG als "wesentlich" ansieht...;-)
Erstellt am 07.06.2010 um 16:24 Uhr von paula
Das BAG ist da recht eindeutig.
Verlängerung als Einstellung siehe http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=13280
kein Mitbestimmung bei Arbeitszeitverkürzung
http://lexetius.com/2005,1192
Erstellt am 07.06.2010 um 16:55 Uhr von ridgeback
Da die Verringerung der Arbeitszeit immer auch zu einer Veränderung ihrer Lage führt, ist § 87 I Nr. 2 BetrVG betroffen.
Im Schrifttum wird darauf hingewiesen, dass die Regelung von Einzelfällen nicht der Mitbestimmung unterliege, während ein kollektiver Bezug anzunehmen sei, wenn die Veränderung der Lage der Arbeitszeit für einen Auswirkungen auf andere Arbeitnehmer habe.
Reine Einzelfallregelungen dürften aber auch insoweit den Vorrang haben, wie sie vom betriebsverfassungsrechtlichen Günstigkeitsprinzip gedeckt werden.
Erstellt am 07.06.2010 um 20:42 Uhr von Lotte
Hallo Paula,
ich war noch bei "Der Senat hat das erforderliche Mindestmaß bislang nicht abschließend bestimmt,"
Aber nun gilt
"Nach erneuter Prüfung erachtet der Senat die in § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG genannte Grenze von zehn Wochenstunden als maßgeblich. Eine absolute Grenzziehung ist sachgerechter als eine prozentuale"
(aus von Paula genannten Urteil)
Danke ;-)
Erstellt am 07.06.2010 um 20:54 Uhr von rainerw
Wobei Maßgeblich aber nicht Grundsätzlich heißt.
So würde ich dem AG gegenüber Argumentieren falls auch er das Urteil kennt.
Erstellt am 09.03.2020 um 10:39 Uhr von DerAlex
Hallo Zusammen,
wir haben als aktuelles Thema einen Größen Umbau unserer Maschinen. In Absprache haben sich der Mitarbeiter Instandhaltung und die Geschäftsleitung darauf geeinigt, das der Mitarbeiter für eine Zeit von 2 Wochen seine tägliche Arbeitszeit verlängert. Da er die Verantwortung in diesem Projekt hat, möchte er auch derjenige sein der Früh als erster Vorort ist und späten Nachmittag der letzte.
Ist dies jetzt Mitbestimmungspflichtig im Sinne von §99?