Oberarztbenennung- personelle Einzelmaßnahme?
Ist die Ernennung zum Oberarzt eines schon beschäftigten Facharztes eine personelle Einzelmaßnahme?
Community-Antworten (1)
02.03.2021 um 10:36 Uhr
wenn sich dadurch seine Tätigkeit entsprechend verändert, wohl ja. Definition der Versetzung siehe § 95 III BetrVG
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