Urteil zur Sonntagsarbeit ganz frisch
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken, Büchereien, Callcentern sowie Lotto- und Toto-Gesellschaften an Sonn- und Feiertagen sei nicht erforderlich, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, entschied das Gericht in Leipzig (Az.: BVerwG 6 CN 1.13).
Community-Antworten (5)
26.11.2014 um 22:17 Uhr
Sachde eigendlich ich wollte noch ne Sonderregel für mein Buntesland in dem ich auch Sonntags im Forum Arbeiten darf Grund nach neuwahlen ist immer ne menge mehr los.
26.11.2014 um 22:26 Uhr
Deshalb rase ich ja auch stetig von Bundesland zu Bundesland. Stehe ich jetzt gerade noch auf dem Autohof in Sachsen, so bin ich morgen früh schon wieder in BW. Aber irgendwie schein ich zu langsam zu fahren.
26.11.2014 um 23:02 Uhr
Snooker, da hast du aber glück, diese ausnahme gilt nicht in jedeb bundesland :-)
27.11.2014 um 07:54 Uhr
Ja, mal wieder nur die Kurzmeldung in der Bildzeitung gelesen?
Es geht nur um die hessische Landesverordnung zur Sonntags und Feiertagsarbeit.
Also nur für die Hessen!
Nicht für die anderen Bundesländer!
27.11.2014 um 10:32 Uhr
@Erbsenzähler
Wenn Du genau hin geschaut hättest und auch vervolgt hättest wann gestern darüber geurteilt wurde, hättest Du Dir die Antwort mit der Bildzeitung erspart.Dnn wenn ein Urteil abends erst gesprochen wird und ich 3 Stunden später darüber schreibe, wie bitte schoen sollte dies in die benannte Zeitung gelangt sein? Zum anderem hat hier keiner behauptet das dies atok Bundesweit anwendung findet. Hätte Dir also an dem was Multibär und ich im Anschluss gwitzelt haben auch auffallen sollen. Und zu guter letzt...Du wirst es noch mit bekommen....wird es nicht lange daueren bis es Bundesweit anwendung finden wird. Hmmm wie ich das dann wohl mache wenn ich Sonntags abends los fahre....oder meldet mein Chef Kurzarbeit an ;-)
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