Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken, Büchereien, Callcentern sowie Lotto- und Toto-Gesellschaften an Sonn- und Feiertagen sei nicht erforderlich, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, entschied das Gericht in Leipzig (Az.: BVerwG 6 CN 1.13).