Erstellt am 05.09.2011 um 15:29 Uhr von gironimo
Wenn alle Voarussetzungen für die Sonntagsarbeit gegeben sind und der BR zugestimmt hat stellt sich letztendlich die Frage, was steht im Arbeitsvertrag.
Wenn hier ohne wenn und aber steht, dass die Arbeit werktags zu erledigen ist, braucht der AN auch nicht sonntags arbeiten. Meist gibt es aber zusätzliche Formulierungen, die dem AG ein Schlupfloch lassen.
Ggf. wäre hier anwaltlicher Rat einzuholen, denn diese Frage ist geeignet viele Aspekte zur Sprache zu bringen. (Genannt sei nur das Stichwort aus dem Verbraucherschutz: "überraschende Klausel")
Erstellt am 05.09.2011 um 15:34 Uhr von petrus
Kommt drauf an, was so im AV und TV steht...
Wenn dort Sonntagsarbeit ausgeschlossen ist, kann der BR zustimmen, wie er will und die Gewerbeaufsicht ebenfalls - es gilt die für den AN günstigere Regelung.
Erstellt am 05.09.2011 um 22:43 Uhr von rainerw
Ich würde mich als BR auch nicht darauf verlassen das der Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt läuft, sondern er sollte schon beim BR auf dem Tisch liegen. Ich würde, wenn bisher keine eindeutige Regelung besteht mit dem AG Vereinbaren, das Überstunden auf freiwilliger Basis geleistet werden. Jeder MA wird in seiner Abteilung gefragt und unterschreibt persönlich. In der Firma wo ich die letzten 9 Jahre war klappte dies vorzüglich.
Erstellt am 06.09.2011 um 08:17 Uhr von Kölner
@all
Der Weg ist ja bei vielen Bezirksregierungen mittlerweile so, dass der BR erst zustimmen soll und dann das GewAA zustimmt.
Wenn es im Vorfeld diesbezüglich schon Dissenzen gibt, wird sich das GewAA auch entsprechend verhalten.
Ich halte viel davon, dass der BR die Sonntagsarbeit gut verhandelt, einen Entscheidungsvorbehalt bis zur endgültigen Zustimmung des GewAA formuliert, dann das GewAA informiert und wartet, was diese dann entscheiden.