Erstellt am 11.08.2010 um 16:33 Uhr von ridgeback
caebr,
schriftlich.
Wo, Wann, wie viele Arbeitnehmer, Arbeitszeiten, Pausen, Welche Art Arbeiten, Abteilung, Begründung, Was
unternommen wurde um Sonntagsarbeit zu umgehen (z.B. 10Std./Tag, Samstagsarbeit), Stellungnahme oder
Zustimmung (Unterschrift) des Betriebsrates
Vollständig: http://www.aksiwe.de/files/info/Information%20zur%20Sonntagsarbeit%20BK%2003-06-03.pdf
Auch die betroffenen Arbeitnehmer sind befugt, gegen eine auf Antrag des Unternehmens ergangene behördliche Feststellung der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit zu klagen. BVerwG, Urteil v. 19.9.2000, 1 C 17/99.
Erstellt am 12.08.2010 um 08:58 Uhr von caebr
Hallo,
es sollen bei uns Kollegen am Sonntag arbeiten obwohl keine Genehmigung vom Amt für Arbeitsschutz vorliegt. Frage der Kollegen, hat es rechtliche Konsequenzen wenn sie trotdem arbeiten kommen?
Gruß caebr
Erstellt am 12.08.2010 um 09:15 Uhr von Immie
@caebr
Ihr wißt sicher das keine Genehmigung vorliegt?
Ihr habt dieser Sonntagsarbeit wiedersprochen?
Dann hat nur der Arbeitgeber ein Problem.