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Sonntagsarbeit

C
caebr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Koleginnen und Kollegen,

Sonntagsarbeit muss ja bekanntlich beim Amt für Arbeitsschutz angemeldet werden.

Meine Fragen:

  1. wer kan mir genau sagen, in welcher Form, schriftlich oder telefonisch das geschehen muss?

  2. wenn keine Genehmigung vorliegt, was hat das für Konsequenzen für den Mitarbeiter wenn der Betriebsrat einen Überstundenantrag ablehnt?

  3. was hat der BR trotz seiner Ablehnung für Möglichkeiten, wenn trotzdem Sonntagsarbeit gemacht wird

Im Voraus danke für Eure Hilfe caebr

3.12003

Community-Antworten (3)

R
ridgeback

11.08.2010 um 18:33 Uhr

caebr, schriftlich. Wo, Wann, wie viele Arbeitnehmer, Arbeitszeiten, Pausen, Welche Art Arbeiten, Abteilung, Begründung, Was unternommen wurde um Sonntagsarbeit zu umgehen (z.B. 10Std./Tag, Samstagsarbeit), Stellungnahme oder Zustimmung (Unterschrift) des Betriebsrates

Vollständig: http://www.aksiwe.de/files/info/Information%20zur%20Sonntagsarbeit%20BK%2003-06-03.pdf

Auch die betroffenen Arbeitnehmer sind befugt, gegen eine auf Antrag des Unternehmens ergangene behördliche Feststellung der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit zu klagen. BVerwG, Urteil v. 19.9.2000, 1 C 17/99.

C
caebr

12.08.2010 um 10:58 Uhr

Hallo, es sollen bei uns Kollegen am Sonntag arbeiten obwohl keine Genehmigung vom Amt für Arbeitsschutz vorliegt. Frage der Kollegen, hat es rechtliche Konsequenzen wenn sie trotdem arbeiten kommen?

Gruß caebr

I
Immie

12.08.2010 um 11:15 Uhr

@caebr Ihr wißt sicher das keine Genehmigung vorliegt? Ihr habt dieser Sonntagsarbeit wiedersprochen?

Dann hat nur der Arbeitgeber ein Problem.

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