Sonntagsarbeit
Hallo, folgendes ist passiert :
BR aus 3 Mitgliedern, 2 davon (Vorsitzender und Stellvertreter) waren in Urlaub.
GF schickte in diesem Zeitraum eine Anhörung für zusätzliche Sonntags(!)-Produktionsschicht. Das anwesende BR-Mitglied hat daraufhin den stellv. Vorsitzenden im Urlaub angerufen und sich die Zustimmung eingeholt, daraufhin bei der GF der Sonntagsschicht zugestimmt.
Der zweite Kollege wurde nicht informiert. Das anwesende Ersatzmitglied wurde ebenfalls nicht informiert. Die von der Sonntagsarbeit betroffenen Mitarbeiter sind allesamt stinksauer.
Der Tarifvertrag schreibt vor, dass die Arbeitszeit nur auf Montags bis Samstags verteilt werden darf, ausgenommen Notfälle. Dieser lag aber nicht vor.
Meine Fragen hierzu:
War der Beschluss überhaupt gültig ? Was können die betroffenen Mitarbeiter tun, wenn sich sowas wiederholt ?
Danke und Grüße Markus
Community-Antworten (5)
01.07.2010 um 12:52 Uhr
Hi,
der Beschluss ist ungültig, da er nicht ordnungsgemäß gefasst wurde. Zum einem ist einn Beschluss im Telefonverfahren (Umlaufverfahren) sowieso verboten, zum anderem war ja ein Ersatzmitglied anwesend und wurde nicht geladen. Das andere ist die Frist von 1 Woche... Für die Zukunft einfach mal den §23 BetrVG im Auge behalten. Aber im Sinne von Ultima-Ratio kann man den BR-V auch mal dazu anhalten Schulungen für den BR zu suchen.
Zyklus
02.07.2010 um 00:59 Uhr
@marcbn Bitte in Zukunft gaaaaaaaaanz vorsichtig sein, mit Zustimmungen. Dem AG ist es relativ egal, was der BR unter sich "verhackstückelt". Er hat den BR um eine Anhörung gebeten und eine Zustimmung erhalten.
02.07.2010 um 01:04 Uhr
zyklus, welche Frist von einer Woche?
marcbn, und welche Rolle spielst du in dem Trauerspiel?
02.07.2010 um 02:14 Uhr
zyklus Erkläre doch bitte warum zyklus den §23 BetrVG im Auge behalten soll.
02.07.2010 um 03:42 Uhr
@Zyklus Danke für die superschnelle Antwort !
@Wetzlaf Ich bin einer von den stocksauren Kollegen, die dank der Zustimmung Sonntag arbeiten mussten.
Verwandte Themen
Sonntagsarbeit BR stimmt nur zu, falls die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegt - richtig?
ÄlterHallo Wir haben von der Geschäftsführung einen Antrag auf Überstunden und Sonntagsarbeit bekommen. Es fehlt uns aber für die Sonntagsarbeit die genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Reicht es, das wir
Sonntagsarbeit - Konferenzteilnahme von MA
ÄlterVon unserem Unternehmen werden Arbeitnehmer regelmässig auf internationale Konferenzen geschickt, die bei mehreren Tagen Dauer oft an Sonntagen beginnen. Beschwerden darüber gab es nie, die Konferenzt
Sonntagsarbeit - nur freiwillig, auch wenn der BR zustimmt?
ÄlterGuten Morgen! Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema 'Sonntagsarbeit': Unser Arbeitgeber hat die Zustimmung zur Sonntagsarbeit beantragt, der Betriebsrat hat unter der Maßgabe zugestimmt, dass
Sonntagsarbeit mitbestimmungrecht trotz Betriebsvereinbarung?
ÄlterHallo wir haben vor einen Jahr einen neuen Betriebsrat gewählt. Sämtliche Mitglieder (5) sind das erste mal Betriebsrat. Es wurde ein Meister als Brv gewählt. Nun stellt sich herraus das dieser nur im
Mindestarbeitszeit am Sonntag
ÄlterIst Sonntagsarbeit gleich Sonntagsarbeit oder muss man eine Mindeststundenzahl gearbeitet haben, damit diese Sonntagsarbeit auch als solche gilt? Bei Sonntagsarbeit muss der AN ja 15 Sonntage im Jahr