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Sonntagsarbeit

C
caebr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, es sollen bei uns Kollegen am Sonntag arbeiten obwohl keine Genehmigung vom Amt für Arbeitsschutz vorliegt und der BR aufgrund fehlender Genehmigung auch keine Überstunden genehmigt hat.

Frage der Kollegen, hat es rechtliche Konsequenzen für sie wenn sie trotdem arbeiten kommen?

Welche Möglichkeit haben wir als BR, nur den Klageweg?

Gruß caebr

96002

Community-Antworten (2)

N
niemand

12.08.2010 um 12:52 Uhr

Anzeige bei der Gewerbeaufsicht. So ein Verhalten vom AG geht ja gar nicht. Euer Mandat verpflichtet euch quasi diese Anzeige zu machen, da ihr verpflichtet seid die Einhaltung der Gesetze zu überwachen und auf deren Einhaltung hin zu wirken.

Mit dieser Begründung, daß ihr dies tun müsst um eurem Mandat nach zu kommen könnt ihr dies auch eurem AG ankündigen, damit er sich dann nicht im nach hinein von euch verraten fühlt.

S
Saxonia

12.08.2010 um 17:45 Uhr

Die Frage nach Euren Möglichkeiten ist ja schon gut beantwortet worden. Die Mitarbeiter müssen arbeiten kommen, wenn das in ihren Arbeitsverträgen nicht geregelt ist bzw. wenn sie angewiesen werden. Sie können das Problem nicht klären, Ihr könnt es.

Gruß von Saxonia

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