"Werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden" - Was zählt zu werktäglich?
Im Arbeitszeitgesetz heisst es "werktäglich Arbeitszeit von 8 Stunden". Samstag ist lt. Gesetz ja auch ein Werktag. In unserem Betrieb wird aber nur Montag bis Freitag bearbeitet. Jetzt beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass die Mitarbeiter ja bis 48 Stunden die Woche arbeiten können - ohne die werktägliche Arbeitszeit zu überschreiten. Wir im Betriebsrat sind der Meinung, da wir nur Montag bis Freitag arbeiten (und das Büro Samstag geschlossen ist), gelten die 8 Stunden nur für die Tage Montag bis Freitag- liegen wir da richtig?
Community-Antworten (3)
26.11.2014 um 18:48 Uhr
erst einmal nö! Aber ihr seid doch bei Mehrzeiten und Verteilung der Arbeitszeit im Boot
Was will denn der AG umsetzen?
26.11.2014 um 20:11 Uhr
@Blacky
Schau dir dieses Urteil einmal an und beachte die Angaben zur betriebsüblichen Arbeitszeit. BAG Urt. v. 15.05.2013, Az.: 10 AZR 325/12
26.11.2014 um 20:48 Uhr
Wenn Ihr Euch um die Berechnungsmodalitäten des ArbZG streitet, beziehen sich die 48 Std/Wo tatsächlich auf Mo-Sa. Egal, an wie vielen Tagen ihr im Betrieb arbeitet. Also könntet Ihr tatsächlich Mo-Fr 9,6 Std arbeiten, wenn Sa Null Stunden gearbeitet wird.
Aber dazu kann es ja nur kommen, wenn Ihr Euch mit dem AG darauf einigt - müsst Ihr ja nicht. Ihr müsst ja die tarifliche oder einzelvertragliche "Vollzeit" umsetzten. Und wie Ihr Mehrarbeit abwickelt, sollte sachlichen Argumenten unterliegen und nicht gesetzlichen Mindeststandards.
Und wenn der AG mit Euch über die (gesamt)Länge der wöchentlichen Arbeitszeit verhandeln will, verweist ihn auf den § 77 Abs. 3 BetrVG und somit auf die Gewerkschaft.
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