Erstellt am 26.11.2014 um 17:48 Uhr von paula
erst einmal nö! Aber ihr seid doch bei Mehrzeiten und Verteilung der Arbeitszeit im Boot
Was will denn der AG umsetzen?
Erstellt am 26.11.2014 um 19:11 Uhr von Cosinus
@Blacky
Schau dir dieses Urteil einmal an und beachte die Angaben zur betriebsüblichen Arbeitszeit.
BAG Urt. v. 15.05.2013, Az.: 10 AZR 325/12
Erstellt am 26.11.2014 um 19:48 Uhr von gironimo
Wenn Ihr Euch um die Berechnungsmodalitäten des ArbZG streitet, beziehen sich die 48 Std/Wo tatsächlich auf Mo-Sa. Egal, an wie vielen Tagen ihr im Betrieb arbeitet. Also könntet Ihr tatsächlich Mo-Fr 9,6 Std arbeiten, wenn Sa Null Stunden gearbeitet wird.
Aber dazu kann es ja nur kommen, wenn Ihr Euch mit dem AG darauf einigt - müsst Ihr ja nicht. Ihr müsst ja die tarifliche oder einzelvertragliche "Vollzeit" umsetzten. Und wie Ihr Mehrarbeit abwickelt, sollte sachlichen Argumenten unterliegen und nicht gesetzlichen Mindeststandards.
Und wenn der AG mit Euch über die (gesamt)Länge der wöchentlichen Arbeitszeit verhandeln will, verweist ihn auf den § 77 Abs. 3 BetrVG und somit auf die Gewerkschaft.