Im Arbeitszeitgesetz heisst es "werktäglich Arbeitszeit von 8 Stunden". Samstag ist lt. Gesetz ja auch ein Werktag. In unserem Betrieb wird aber nur Montag bis Freitag bearbeitet. Jetzt beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass die Mitarbeiter ja bis 48 Stunden die Woche arbeiten können - ohne die werktägliche Arbeitszeit zu überschreiten. Wir im Betriebsrat sind der Meinung, da wir nur Montag bis Freitag arbeiten (und das Büro Samstag geschlossen ist), gelten die 8 Stunden nur für die Tage Montag bis Freitag- liegen wir da richtig?