Erstellt am 13.07.2011 um 11:02 Uhr von rkoch
Es unterliegt natürlich als Mehrarbeit Eurer MB, aber rechtlich gesehen ist das kein Problem. Es gibt kein Gesetz welches derartiges verbietet. Es ist bis zur Dauer eines Vollzeitbeschäftigten noch nicht einmal zuschlagspflichtige (so anwendbar) Mehrarbeit.
> Die Zeit wird auch bezahlt Ag will flexiebel bleiben
Tja und genau diese Argumentation kann sich der AG selbst mit so etwas verbauen: Wenn Teilzeitkräfte regelmäßig und für einen längeren Zeitraum über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden kann ein Arbeitsvertrag mit dieser verlängerten Arbeitszeit entstehen. U.U. kann der AG also am Ende nicht mehr auf die ursprünglich vereinbarte AZ zurückgehen. Das ist aber nicht Euer Problem. Ihr könnt dieses Argument allerdings dazu nutzen zu versuchen dem AG sein Ansinnen auszureden, da die "Flexibilität" sich am Ende als Luftschloss erweisen könnte.
Erstellt am 14.07.2011 um 20:21 Uhr von DerAlteHeini
klärchen
Es gibt einen Schuhdiscounter der in der Vergangenheit entsprechend deiner Schilderung gehandelt hat. Das Unternehmen wollte auch mit Teilzeitverträgen besonders flexibel sein.
Dort wurden auch Teilzeitkräfte größtenteils wie Vollzeitkräfte eingesetzt. Nach längerer Zeit kam das Unternehmen auf die Idee, dass die Arbeitnehmer mit Teilzeitverträgen wieder ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten sollten. Das fanden einige Arbeitnehmer nicht so toll und klagten. Mit einem rechtskräftigen Urteil von einem Landesarbeitsgericht, wurden den Betroffenen die stillschweigende Änderung ihres Teilzeitvertrag in einen Vollzeitvertrag aufgrund des ständigen Einsatzes wie Vollzeitkräfte, bestätigt.