Erstellt am 28.01.2014 um 11:46 Uhr von paula
MBR nutzen. Was soll so eine Regelung? Der BR hat hier ein tolles Betätigungsfeld
Erstellt am 28.01.2014 um 14:09 Uhr von pillepalleTR
Wenn die Kernzeit schon von vorneherein auf die vertraglich geschuldete tägliche Arbeitszeit festgelegt ist (hier 8 Stunden), wird der Sinn und Zweck von Gleitzeit doch ad absurdum geführt.
Wie Paula schon schrieb: §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist euer Werkzeug!
Erstellt am 28.01.2014 um 16:36 Uhr von gironimo
>Wäre hier eine BV nötig?< absolut !!!!
Schließlich sind derartige Arbeitszeitregelungen mitbestimmungspflichtig und bevor der AG hier Regeln erstellt, muss er sich ja mit dem BR einigen. Und gemeinsame Beschlüsse sind in einer BV niederzuschreiben.
Wenn Ihr noch neu im Geschäft seit, belegt ein Seminar zum Thema Arbeitszeit - oder holt einen Sachverständigen.