Ist Kernarbeitszeit kürzer ,als 8 Stunden wenn es Gleitzeit im Betrieb gibt?
Wir haben Gleitzeit MO - SA von 7:00 bis 20:00 Uhr Kernarbeitszeit ist Mo-Fr von 8:30 bis 17:00 Also hat unsere Kernzeit schon 8 Stunden. Laut Gesetz muss bei der Kernzeit der AN anwesend UND erreichbar sein, oder geht auch ODER erreichbar sein? Rein Logisch hab ich bei diesem Zeitmodell keinen Spielraum zum Gleiten.Dh. zum Stunden abbauen, ich kann nur noch mehr Stunden drauf tun. Wäre hier eine BV nötig? Da wir viel an Sonn und Feiertagen arbeiten häuft sich jede Menge "Gleitzeit" an. Die Kollegen kommen deshalb gerna mal um 10:00, oder gehen um 14:00 ... wäre ja bei Einhaltung der Kernzeit absolut nicht möglich. Jetzt gib es Ärger vom Vorgesetzten und die KOllegen wenden sich an den BR.
Community-Antworten (3)
28.01.2014 um 12:46 Uhr
MBR nutzen. Was soll so eine Regelung? Der BR hat hier ein tolles Betätigungsfeld
28.01.2014 um 15:09 Uhr
Wenn die Kernzeit schon von vorneherein auf die vertraglich geschuldete tägliche Arbeitszeit festgelegt ist (hier 8 Stunden), wird der Sinn und Zweck von Gleitzeit doch ad absurdum geführt. Wie Paula schon schrieb: §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist euer Werkzeug!
28.01.2014 um 17:36 Uhr
Wäre hier eine BV nötig?< absolut !!!!
Schließlich sind derartige Arbeitszeitregelungen mitbestimmungspflichtig und bevor der AG hier Regeln erstellt, muss er sich ja mit dem BR einigen. Und gemeinsame Beschlüsse sind in einer BV niederzuschreiben.
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