Verlängerung der Kernzeit auf 8 Stunden
Hallo,
bei uns im Betrieb besteht derzeit eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit, die Kernzeit geht aktuell von 8 – 15 Uhr. Nun möchte die Geschäftsleitung die bestehende BV kündigen und die Kernzeit auf 8 – 16 Uhr verlängern. Wir als BR sind geschlossen dagegen und sind der Meinung, dass diese Kernzeit von 8 Stunden nichts mehr mit Flexibilität zu tun hat.
Kennt Ihr eine Regelung, die ein Maximum bei der Kernzeit festlegt? Wir brauchen bei den Verhandlungen viele gute Argumente.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Community-Antworten (7)
17.06.2013 um 12:11 Uhr
ihr braucht gute Argumente aber die findet ihr nur im eigenen Betrieb. Die AZ-Regelung unterliegt der Mitbestimmung also müßt ihr eine Regelung finden. Wenn man das nicht im Verhandlungswege schafft dann geht es in die Einigungsstelle. Spätestestens dort braucht ihr gute Argumente. Denn es geht um einen Ausgleich der Interessen. Was ist betrieblich notwendig und was sind die Bedürfnisse der AN.
Wenn der Betrieb es erfordert kann eine Einigungsstelle auch problemlos feste Zeiten sprechen. Aber eben wenn der Betriebe es erfordert.
Deshalb würde ich mir nun die Gründe des AG anschauen und versuchen zu entkräften.
17.06.2013 um 14:15 Uhr
Wie ganther schon schreibt. Es muss verhandelt werden. Da tut sich eine Gegenforderung gut. Wie wäre es, wenn der BR fordert, die Kernzeit vollständig abzuschaffen und stattdessen nur Mindeststunden pro Arbeitstag (sagen wir mal 4 pro Vollzeitbeschäftigen) festzulegen.
Ein Weg, der in vielen Betrieben gegangen wird - und der durchaus funktioniert.
17.06.2013 um 14:36 Uhr
ir haben bei uns ebenfalls eine solche Frage der GF auf dem Tisch gehabt. Wir haben dann eine Flexible Arbeitszeit zwischen 6.00 und 20:00 Uhr mit einer mindestanwesenheitszeit von 5 Stunden durchgesetzt. Klappt prima und alle einschl. Gf sind glücklich. Gruß jazzman1970
17.06.2013 um 15:00 Uhr
Eine Mindestanwesenheit von 5 Stunden wäre ein Traum. Daher finde ich 8 Stunden total übertrieben, wo ist denn da noch die Flexibilität? (Wir haben eine 39-h-Woche, d. h. eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 7 h und 48 Minuten) Viel Möglichkeit zum „gleiten“ hat man ja da nicht mehr. Auch wenn die Gleitzeit offiziell von 6 bis 18 Uhr geht.
Aus meiner Sicht möchte sich die Geschäftsleitung nur die Überstundenzuschläge sparen, die bei Gleitzeit nicht bezahlt werden müssen.
Unser Kundencenter hat von 8 bis 12 Uhr geöffnet, somit müssen dann alle hier sein. Aber die telefonische Erreichbarkeit zwischen 15 und 16 Uhr, auf die die GL plötzlich so viel Wert ist aus unserer Sicht nicht unbedingt erforderlich.
Wir möchten ja eigentlich nur, dass alles so bleibt, wie es ist.
Ich dachte, es gibt eine „offizielle Definition“, was Gleitzeit bedeutet. Vielleicht sowas wie …es darf max. 70 % der Sollarbeitszeit als Kernzeit definiert werden, oder so… Aber scheinbar gibt es das nicht :-(
17.06.2013 um 15:33 Uhr
"Aber die telefonische Erreichbarkeit zwischen 15 und 16 Uhr, auf die die GL plötzlich so viel Wert ist aus unserer Sicht nicht unbedingt erforderlich."
Warum? Was kann man da sachlich gegen sagen? Dass der AG einen gewissen Kundenservice bieten möchte ist durchaus nachvollziehbar. Aber müssend a wirklich alle MA anwesend sein? Wie hoch ist denn das Telefonvolumen in dieser Zeit? Kann man da nicht entsprechende Dienste nicht planen? Ein paar MA können gleiten und andere bedienen das Telefon? Müssen diese MA auch dann früh da sein?
Also mir fallend a viele Alternativen ein :)
17.06.2013 um 18:34 Uhr
Auf die telefonische Erreichbarkeit würde sich das nur Mo bis Mi auswirken, da Donnerstag das Kundencenter (mit 3 Mitarbeiter) 8 bis 18 Uhr erreichbar ist (persönlich und telefonisch), Freitag bis 12 Uhr.
Die restlichen MA (ca 50) die in anderen Bereichen beschäftigt sind haben keinen Kundenkontakt und können bisher Mo bis Do um 15 Uhr ab 15 Uhr gleiten.
Klar, ist Kundenservice wichtig, aber doch nicht die Kernzeit für 50 MA ändern, wenn nur 5 im Kundenservice arbeiten.
Die ganzen Hintergründe und so hier zu schreiben würde den Rahmen sprengen. Wir als BR sind der Meinung, dass hier so gut wie keine Flexibilität mehr für den MA vorhanden ist und möchten daher die bestehende Regelung beibehalten.
Bei keiner anderen BV haben wir eine so lange Kernarbeitszeit gesehen, daher dacht ich, ich frag einfach mal...
18.06.2013 um 12:38 Uhr
Also wenn die GF die BV kündigt wirkt diese BV nach (ist ja der Bereich der zwingenden Mitbestimmung) bis eine neue BV abgeschlossen wurde. Also bis die neue BV unterschrieben wird, bleibt alles wie es ist. Somit habt Ihr gute Karten im "geben und nehmen"-Spiel. Einigungsstelle scheuen die meisten GF, da das doch ein recht teurer Spaß ist. Vielleicht könnte man das ja nutzen um auch andere Dinge, die vorher abgelehnt wurden, mit zu ermöglichen (geben und nehmen)
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