Erstellt am 22.10.2009 um 15:02 Uhr von rolfo
Ihr könntet in der BV zur Kurzarbeit regeln dass solche sozialen Gesichtspunkte Rechnung getragen wird. Wir haben das so gemacht, Einsatzplanung nach sozialen Gesichtspunkten.
z.B. nach Steuerklassen geordnet, denn wer 3 + KiFrB hat ist in der Regel Alleinverdiener,
wer 4 hat arbeitet in der Regel der Partner mit usw.
Habt ihr die BV schon abgeschlossen und darauf keine Rücksicht genommen hilt eigentlich nur noch appellieren an die Kollegen und die GL um Zustimmung.
Erstellt am 22.10.2009 um 15:29 Uhr von Petrus
@festländerin:
Auch bei Vollzeitmitarbeitern kann es unter das Existenzminimum gehen - nicht nur bei Kurzarbeit. Die Lösung in Deutschland heißt hier aber nicht "Mindestlohn" oder "keine Kurzarbeit", sondern "aufstockende Sozialhilfe". Also Hartz 4 trotz Arbeit. Leider :-(
@rolfo: Gute Idee, wenn die Branche dies hergibt.
Erstellt am 22.10.2009 um 19:29 Uhr von Kölner
@rolfo
'wer 3 + KiFrB hat ist in der Regel Alleinverdiener'
Das halte ich für ein Gerücht!