Abmahnung
Mitarbeiter bekam eine schriftliche Abmahnung vor 14 Tagen eine Kopie der hat der Betriebsrat bis jetzt nicht erhalten Mitarbeiter kam auf den Vorsitzenden zu und informierte ihn meine frage wann soll man tätig werden lt. Vorsitzender kann man erst mit erhalt der Kopie tätig werden
Community-Antworten (2)
25.11.2014 um 09:31 Uhr
Was wollt ihr mit der Kopie? Ihr seid offensichtlich informiert und das wars für euch. Der Kollege soll eine Gegendarstellung schreiben und mit der Abmahnung fein zu hause abheften, für den Fall der Fälle.
25.11.2014 um 09:43 Uhr
Abmahnungen sind Individualrecht, da habt ihr (außer Beratung des AN) erst einmal gar nicht tätig zu werden. Solltet ihr Kollektivrecht betroffen sehen, ist dies nicht an Fristen oder dergleichen gebunden.
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