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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung

A
akuchler
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiter bekam eine schriftliche Abmahnung vor 14 Tagen eine Kopie der hat der Betriebsrat bis jetzt nicht erhalten Mitarbeiter kam auf den Vorsitzenden zu und informierte ihn meine frage wann soll man tätig werden lt. Vorsitzender kann man erst mit erhalt der Kopie tätig werden

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Community-Antworten (2)

D
Dezibel

25.11.2014 um 09:31 Uhr

Was wollt ihr mit der Kopie? Ihr seid offensichtlich informiert und das wars für euch. Der Kollege soll eine Gegendarstellung schreiben und mit der Abmahnung fein zu hause abheften, für den Fall der Fälle.

P
Pickel

25.11.2014 um 09:43 Uhr

Abmahnungen sind Individualrecht, da habt ihr (außer Beratung des AN) erst einmal gar nicht tätig zu werden. Solltet ihr Kollektivrecht betroffen sehen, ist dies nicht an Fristen oder dergleichen gebunden.

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