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Interne Stellenausschreibung - ein int. Bewerber (TZ) und ein ext. Bewerber (VZ)

Z
Zifferblatt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, im Juni war in unserer Firma eine int. Stellenausschreibung für den Bereich Rechnungsprüfung in VZ. Auf Grund einer grossen Umstrukturierung wurden zum 01.08.2014 9 Kolleginnen in TZ und VZ in diesem Bereich intern übernommen. Ein Kollegin war von dieser Umstrukturierung nicht betroffen, hat sich aber trotzdem auf eine dieser Stellen beworben (in TZ). Seitens der GL hieß es, dass die letzte Stelle nun doch erstmal nicht besetzt werden soll. Sie bekam aber noch keine Absage. Nun haben wir vor ein paar Tagen eine Anhörung von einer externen Bewerberin bekommen, da die Stelle nun in VZ besetzt werden soll. Die Begründung lautet, die Abteilung könne keine weiteren TZ-Kräfte mehr verkraften und die GL hat sich deshalb entschieden, eine VZ-Kraft einzustellen. Nun meine Fragen: Ist es möglich, jetzt eine externe Bewerberin in VZ einzustellen ohne eine erneute Stellenausschreibung? Muss eine interne Bewerberin, auch wenn die Kollegin nur TZ arbeiten kann, nicht immer einer externen Bewerberin vorgezogen werden? Vielen Dank für Eure Antworten

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

24.11.2014 um 17:05 Uhr

Warum sollte nochmal eine interne Stellenausschreibung folgen, du schreibst doch, die Stelle sei als VZ ausgeschrieben gewesen.

G
gironimo

24.11.2014 um 19:57 Uhr

Nein - die Regel intern geht vor extern, gibt es nicht. da müsst Ihr schon echte Nachteile nennen können, um einen Zustimmungsverweigerungsgrund hinzubekommen.

Stellenausschreibungen, die sehr lange zurückliegen, müssen ggf. wiederholt werden. Das dürfte hier aber noch nicht der Fall sein.

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