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Stellenausschreibung intern/extern

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen, danke vorab für eure Antwort(en). Bei uns ist es geplant, einen einzustellen. Für uns haben wir, stützend auf den §93, verlangt, dass Stellen erst intern ausgeschrieben werden. Gibt es da was vom BetrVG oder einen Rechtsspruch, was besagt, dass Stellen auch extern ausgeschrieben werden MÜSSEN?

Danke.

Gruß, da Gustl

1.71904

Community-Antworten (4)

A
Angie

14.12.2010 um 15:15 Uhr

Hallo Gustl, nein! Wenn intern jemand für die Stelle gefunden wird, warum sollte man dnn noch extern ausschreiben?

LG Angie

G
Gustl

14.12.2010 um 15:20 Uhr

Hi Angie,

sorry, hier ausführlich: Bei uns wird es wahrscheinlich keiner machen. Wenn einer intern zusagt, ist meine Frage schon beantwortet. Aber der MA hat einen Bekannten vorgeschlagen, der morgen zu einem Gespräch eingeladen ist. Hierauf basiert eingentlich meine Frage.

Danke.

Gruß, da Gustl.

A
Angie

14.12.2010 um 15:34 Uhr

Hallo Gustl, auch dies ist der Vorteil einer internen Ausschreibung, dass AN Freunde oder Bekannte informieren können.

LG Angie

U
Ulrik

15.12.2010 um 09:42 Uhr

Der §93 soll für euch regeln, daß keine internen Kollegen bei einer Stellenbesetzung übergangen werden. (Thema Chancengleichheit für Interne) Deswegen kann der BR fordern, daß Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden. Eine externe Auschreibung fordern kann der BR nicht, das der Gesetzgeber davon ausgeht, sollte sich nach einer internen Ausschreibung keiner finden, dann wird der AG eh nach Externen suchen.

Eine interne Stellenausschreibung heisst ja auch nicht, daß sich nur interne Kollegen bewerben dürfen, sondern nur, daß die Stelle zunächst im Betrieb ausgeschrieben ist, bevor es z. b. in die Zeitung, Homepage o. ä. kommt.

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