Erstellt am 14.12.2010 um 14:15 Uhr von Angie
Hallo Gustl,
nein! Wenn intern jemand für die Stelle gefunden wird, warum sollte man dnn noch extern ausschreiben?
LG
Angie
Erstellt am 14.12.2010 um 14:20 Uhr von Gustl
Hi Angie,
sorry, hier ausführlich: Bei uns wird es wahrscheinlich keiner machen. Wenn einer intern zusagt, ist meine Frage schon beantwortet. Aber der MA hat einen Bekannten vorgeschlagen, der morgen zu einem Gespräch eingeladen ist. Hierauf basiert eingentlich meine Frage.
Danke.
Gruß, da Gustl.
Erstellt am 14.12.2010 um 14:34 Uhr von Angie
Hallo Gustl,
auch dies ist der Vorteil einer internen Ausschreibung, dass AN Freunde oder Bekannte informieren können.
LG
Angie
Erstellt am 15.12.2010 um 08:42 Uhr von Ulrik
Der §93 soll für euch regeln, daß keine internen Kollegen bei einer Stellenbesetzung übergangen werden. (Thema Chancengleichheit für Interne)
Deswegen kann der BR fordern, daß Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden.
Eine externe Auschreibung fordern kann der BR nicht, das der Gesetzgeber davon ausgeht, sollte sich nach einer internen Ausschreibung keiner finden, dann wird der AG eh nach Externen suchen.
Eine interne Stellenausschreibung heisst ja auch nicht, daß sich nur interne Kollegen bewerben dürfen, sondern nur, daß die Stelle zunächst im Betrieb ausgeschrieben ist, bevor es z. b. in die Zeitung, Homepage o. ä. kommt.