Erstellt am 18.09.2019 um 13:30 Uhr von celestro
"Vorrang" hätte höchstens jemand, dem der AG den Posten früher schon versprochen hat. Ansonsten ... wenn der AG bereit ist, einen Gesellen auf den Posten zu setzen .....
Erstellt am 18.09.2019 um 17:37 Uhr von stehipp
Es gibt kein Gesetz das besagt, der mit dem höchsten Abschluss bekommt die Leiterposition. Wäre wohl auch fatal.
Wenn er also einen Gesellen einsetzen will wird man ihn nicht daran hindern können. Evtl. könnte es Probleme mit Azubis geben, wenn dann kein Mitarbeiter eine Ausbildereignungsprüfung vorzuweisen hat.