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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bewerbungsfristen für Stellenausschreibung intern/extern?

G
Galaxy
Jan 2018 bearbeitet

Tach zusammen

mir geht es um "Bewerbungs/Ausschreibungsfristen" bei internen sowie externen Stellenausschreibungen.

z.B. Stellenausschreibung für Personalsachbearbeiter, ausgeschrieben intern und extern am 01.11.2008, Bewerbungsfrist endet am 15.11.2008.

1.) Kann der AG diese Frist willkürlich festsetzen oder gibt es dafür gesetzliche Vorgaben? 2.) Muss die Frist bei intern und extern gleichlang sein? 3.) Wenn es schon "immer" eine Frist von 2 Wochen gibt, kann der AG einfach von sich aus ohne Begründung in die interne Stellenausschreibung reinschreiben "verkürzte Bewerbungsfrist von einer Woche"?

Galaxy

11.20906

Community-Antworten (6)

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ridgeback

26.11.2008 um 12:00 Uhr

@Galaxy. soweit Stellenausschreibungen nicht in einer BV geregelt sind, kann der AG dies in einer angemessenen Frist durchführen. 1 Woche gilt im allgemeinen als angemessen. Sie kann öffentlich sowie betriebsintern vorgenommen werden.

G
Galaxy

26.11.2008 um 12:36 Uhr

@ridgeback

unsere BR-Vorgänger haben lange vor unserer Zeit nur interne Ausschreibungspflicht in einer BV geregelt und keine zeiten festgelegt. Habt ihr eine BV mit Zeiten??

R
ridgeback

27.11.2008 um 00:01 Uhr

@Galaxy, wir haben mit unserem AG eine Regelungsabrede, wobei die interne 2Tage vor der externen veröffentlich wird. Die Pflicht zur betriebsinternen Ausschreibung schließt die gleichzeitige öffentliche Ausschreibung aber nicht aus. Also solltet ihr mit eurem AG mal verhandeln.

G
Galaxy

27.11.2008 um 08:35 Uhr

@ridgeback

Danke, so haben wir es auch, normalerweise haben wir dann eine Bewerbungsfrist von 2 Wochen intern wie extern, doch in letzter zeit kommt es immer wieder mal vor, daß der AG willkürlich die Bewerbungsfrist bei der internen Bewerbung auf 1 Woche verkürzt. Darum suchte ich nach irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben bevor ich es mit der "betrieblichen Trübung" versuche....., weil, wie gesagt, Zeiten oder Fristen haben unsere BR-Vorgänger nicht festgelegt, nur intern vor extern..

I
Immie

27.11.2008 um 09:13 Uhr

@galaxy Fitting 22. Aufl. §93 Rn 13 ...bei der externen Ausschreibung müssen die Kriterien der internen Ausschreibung beibehalten werden... Eventuell ist das ja auch auf die Fristen auszudehnen...

G
Galaxy

27.11.2008 um 09:21 Uhr

@immi

sowas in der Art suchte ich, danke dir ;-))

und wenn er jetzt daraufhin extern die Frist auch kürzer macht, dann ist es zumindest gleichberechtigung für alle beteiligten.....

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