Erstellt am 26.11.2008 um 11:00 Uhr von ridgeback
@Galaxy.
soweit Stellenausschreibungen nicht in einer BV geregelt sind, kann der AG dies in einer angemessenen Frist durchführen. 1 Woche gilt im allgemeinen als angemessen. Sie kann öffentlich sowie betriebsintern vorgenommen werden.
Erstellt am 26.11.2008 um 11:36 Uhr von Galaxy
@ridgeback
unsere BR-Vorgänger haben lange vor unserer Zeit nur interne Ausschreibungspflicht in einer BV geregelt und keine zeiten festgelegt. Habt ihr eine BV mit Zeiten??
Erstellt am 26.11.2008 um 23:01 Uhr von ridgeback
@Galaxy,
wir haben mit unserem AG eine Regelungsabrede, wobei die interne 2Tage vor der externen veröffentlich wird.
Die Pflicht zur betriebsinternen Ausschreibung schließt die gleichzeitige öffentliche Ausschreibung aber nicht aus.
Also solltet ihr mit eurem AG mal verhandeln.
Erstellt am 27.11.2008 um 07:35 Uhr von Galaxy
@ridgeback
Danke, so haben wir es auch, normalerweise haben wir dann eine Bewerbungsfrist von 2 Wochen intern wie extern, doch in letzter zeit kommt es immer wieder mal vor, daß der AG willkürlich die Bewerbungsfrist bei der internen Bewerbung auf 1 Woche verkürzt. Darum suchte ich nach irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben bevor ich es mit der "betrieblichen Trübung" versuche....., weil, wie gesagt, Zeiten oder Fristen haben unsere BR-Vorgänger nicht festgelegt, nur intern vor extern..
Erstellt am 27.11.2008 um 08:13 Uhr von Immie
@galaxy
Fitting 22. Aufl. §93 Rn 13
...bei der externen Ausschreibung müssen die Kriterien der internen Ausschreibung beibehalten werden...
Eventuell ist das ja auch auf die Fristen auszudehnen...
Erstellt am 27.11.2008 um 08:21 Uhr von galaxy
@immi
sowas in der Art suchte ich, danke dir ;-))
und wenn er jetzt daraufhin extern die Frist auch kürzer macht, dann ist es zumindest gleichberechtigung für alle beteiligten.....