Bewerbungsfristen für Stellenausschreibung intern/extern?
Tach zusammen
mir geht es um "Bewerbungs/Ausschreibungsfristen" bei internen sowie externen Stellenausschreibungen.
z.B. Stellenausschreibung für Personalsachbearbeiter, ausgeschrieben intern und extern am 01.11.2008, Bewerbungsfrist endet am 15.11.2008.
1.) Kann der AG diese Frist willkürlich festsetzen oder gibt es dafür gesetzliche Vorgaben? 2.) Muss die Frist bei intern und extern gleichlang sein? 3.) Wenn es schon "immer" eine Frist von 2 Wochen gibt, kann der AG einfach von sich aus ohne Begründung in die interne Stellenausschreibung reinschreiben "verkürzte Bewerbungsfrist von einer Woche"?
Galaxy
Community-Antworten (6)
26.11.2008 um 12:00 Uhr
@Galaxy. soweit Stellenausschreibungen nicht in einer BV geregelt sind, kann der AG dies in einer angemessenen Frist durchführen. 1 Woche gilt im allgemeinen als angemessen. Sie kann öffentlich sowie betriebsintern vorgenommen werden.
26.11.2008 um 12:36 Uhr
@ridgeback
unsere BR-Vorgänger haben lange vor unserer Zeit nur interne Ausschreibungspflicht in einer BV geregelt und keine zeiten festgelegt. Habt ihr eine BV mit Zeiten??
27.11.2008 um 00:01 Uhr
@Galaxy, wir haben mit unserem AG eine Regelungsabrede, wobei die interne 2Tage vor der externen veröffentlich wird. Die Pflicht zur betriebsinternen Ausschreibung schließt die gleichzeitige öffentliche Ausschreibung aber nicht aus. Also solltet ihr mit eurem AG mal verhandeln.
27.11.2008 um 08:35 Uhr
@ridgeback
Danke, so haben wir es auch, normalerweise haben wir dann eine Bewerbungsfrist von 2 Wochen intern wie extern, doch in letzter zeit kommt es immer wieder mal vor, daß der AG willkürlich die Bewerbungsfrist bei der internen Bewerbung auf 1 Woche verkürzt. Darum suchte ich nach irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben bevor ich es mit der "betrieblichen Trübung" versuche....., weil, wie gesagt, Zeiten oder Fristen haben unsere BR-Vorgänger nicht festgelegt, nur intern vor extern..
27.11.2008 um 09:13 Uhr
@galaxy Fitting 22. Aufl. §93 Rn 13 ...bei der externen Ausschreibung müssen die Kriterien der internen Ausschreibung beibehalten werden... Eventuell ist das ja auch auf die Fristen auszudehnen...
27.11.2008 um 09:21 Uhr
@immi
sowas in der Art suchte ich, danke dir ;-))
und wenn er jetzt daraufhin extern die Frist auch kürzer macht, dann ist es zumindest gleichberechtigung für alle beteiligten.....
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