Tach zusammen

mir geht es um "Bewerbungs/Ausschreibungsfristen" bei internen sowie externen Stellenausschreibungen.

z.B. Stellenausschreibung für Personalsachbearbeiter, ausgeschrieben intern und extern am 01.11.2008, Bewerbungsfrist endet am 15.11.2008.

1.) Kann der AG diese Frist willkürlich festsetzen oder gibt es dafür gesetzliche Vorgaben?
2.) Muss die Frist bei intern und extern gleichlang sein?
3.) Wenn es schon "immer" eine Frist von 2 Wochen gibt, kann der AG einfach von sich aus ohne Begründung in die interne Stellenausschreibung reinschreiben "verkürzte Bewerbungsfrist von einer Woche"?

Galaxy