Erstellt am 18.11.2014 um 07:28 Uhr von gironimo
Was bringt es Euch. Weg ist weg. Es geht doch jetzt eher darum, was mit den AN geschieht. Da helfen Vorwürfe an die Gegenseite eher wenig nach dem Motto "Da hat die Geschäftsleitung einen Fehler gemacht" oder ähnliches.
Erstellt am 18.11.2014 um 08:45 Uhr von Hartmut
Dass Arbeitsplätze verloren gehen können aufgrund unternehmerischer Fehlentscheidungen, ist leider normal, so hart es klingt. So wie ja auch aufgrund guter Entscheidungen Arbeitsplätze geschaffen werden können. In beiden Fällen hat der BR kein erzwingbares Recht zur Einsicht in die Unterlagen. Es bleibt euch aber unbenommen, den AG um Einsicht zu bitten, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Versuch macht kluch. :)
Erstellt am 18.11.2014 um 12:04 Uhr von Schnatterzapfen
@gironimo
Natürlich würde es Sinn machen, es gibt eine zweiwöchige Einspruchsfrist.
Es geht halt darum, dass wir diese Ausschreibung nie hätten verlieren können und um das zu klären wäre halt eine Einsicht ins abgegebene Angebot notwendig, schliesslich geht es hier um Arbeitsplätze. Es geht nicht darum jemanden Vorwürfe zu machen, sondern um Aufklärung.
@Hartmut
Ich hatte gehofft den AG zur Herausgabe zwingen zu können aber gut, da werden wir wohl lange Gespräche führen müssen.
Erstellt am 18.11.2014 um 12:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (Schnatterzapfen)
"Es geht halt darum, dass wir diese Ausschreibung nie hätten verlieren können"
Was verleitet Dich zu dieser Aussage?
Erstellt am 18.11.2014 um 12:26 Uhr von Pickel
"@gironimo
Natürlich würde es Sinn machen, es gibt eine zweiwöchige Einspruchsfrist."
Und wieder ein BR der meint, AG spielen zu wollen.
Glaubst du wirklich, euer AG würde den Fall nicht prüfen - und seine Gründe haben?
Erstellt am 18.11.2014 um 12:38 Uhr von Schnatterzapfen
@Pjöööng
Ich versuche es mal mit einem Beispiel ( kann da nicht so genau drauf eingehen).
Wenn aufgrund der Unternehmensstruktur und der Gewinnausrichtung die eigenen Personalkosten sowie die Gewinnmarge wesentlicher geringer sind als die eines anderen Mitbewerbers dann gibt es nur zwei Varianten.
A. Man hat die Ausschreibung mit Absicht verloren um evtl. eine Veränderung im Betrieb durchzuführen.
Oder B. Der Konkurrent macht ein Angebot bei dem er draufzahlt, hauptsache er hat einen Fuß in der Tür.
Variante B wäre bitter, A allerdings eine Sauerei und es wäre zu prüfen wie das rechtlich händelbar ist.
Erstellt am 18.11.2014 um 12:41 Uhr von Schnatterzapfen
@ Pickel
Nein, wir wollen sicherlich nicht AG spielen, das liegt uns fern.
Wir wollen nur den Pflichten eines BR nachkommen und die Interessen der AN vertreten, was wohl zutrifft wenn die Arbeitsplätze gefährdet sind.
Erstellt am 18.11.2014 um 12:56 Uhr von Pickel
Schnatterzapfen es gibt wesentlich mehr Möglichkeiten, weshalb ihr nicht zum Zuge gekommen seid. Denkbar wäre zB auch dass ihr das günstigste Angebot wart, euer Kunde mit euch aber ingesamt nicht zufrieden ist oder er sich aus strategischen Gründen für einen anderen Anbieter entscheidet (Nähe, Größer, Kleiner, kein Wettbewerb, Schwippschwager etc pp).
Und was die rechtliche Prüfung und entsprechende Konsequenzen angeht: Es gibt von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen kein einziges Gesetz das einen privaten AG verpflichtet, einen Auftrag annehmen zu müssen bzw, ein sinnvolles Angebot zu erstellen.
Erstellt am 18.11.2014 um 13:15 Uhr von Schnatterzapfen
@Pickel
Mit den weiteren Gründen hast du natürlich recht, diese treffen in unserem Fall aber nicht zu. Ich kann jetzt nicht ins Detail gehen aber die Rahmenbedingungen waren positiv, einzig die Höhe des Angebots war ausschlaggebend.
Das man den Arbeitgeber nicht zu einem sinnvollen Angebot zwingen kann ist klar, es wäre aber evtl. für die Zukunft wichtig ob der AG nun absichtlich oder unglücklich die Ausschreibung verloren hat.
Erstellt am 18.11.2014 um 15:25 Uhr von gironimo
Du kannst dennoch den Zug nicht aufhalten. Versuche in die Zukunft zu blicken und das Beste für die AN zu erreichen.
Erstellt am 18.11.2014 um 15:50 Uhr von Kölner
Selbst wenn der AG die Ausschreibung 'absichtlich' verloren hat, ist das für einen BR doch völlig irrelavant.
Erstellt am 18.11.2014 um 16:07 Uhr von Pjöööng
Zitat (Schnatterzapfen):
"Wenn aufgrund der Unternehmensstruktur und der Gewinnausrichtung die eigenen Personalkosten sowie die Gewinnmarge wesentlicher geringer sind als die eines anderen Mitbewerbers dann gibt es nur zwei Varianten.
A. Man hat die Ausschreibung mit Absicht verloren um evtl. eine Veränderung im Betrieb durchzuführen.
Oder B. Der Konkurrent macht ein Angebot bei dem er draufzahlt, hauptsache er hat einen Fuß in der Tür."
Die Gewinnmarge ist ja nichts fixes, die kann bei jedem Angebot neu festgelegt werden. Vielleicht hat sich Euer Arbeitgeber ja genau so vergaloppiert, wie Ihr gerade.
"Hmmm... es gibt nur einen Mitbewerber. Der kann das nicht mit subventionierten Kräften bestreiten, sondern hat locker doppelt so hohe Personalkosten wie wir! Warum soll ich dann für 1 Mio anbieten, wenn der mindestens 2 Mio verlangen muss, um auch nur auf seine Kosten zu kommen, ohne auch nur einen Penny verdient zu haben. Wenn der dann auch noch ein paar Cent verdienen will und sein wirtschaftliches Risiko abfedern will, kann der einfach nicht unter 2,25 Mio gehen. Werde ich als für 2.1 Mio anbieten und bin dann der King bei meinem BR weil ich so große Margen erwirtschafte."
Erstellt am 18.11.2014 um 16:10 Uhr von Kölner
Zudem...
...es gibt auch Gründe, mal etwas nicht zu tun! Betriebswirtschaftlich (Pjöööng hat es plastisch beschrieben) macht bei Weitem nicht alles Sinn, was man meint als BR über Ausschreibungsverfahren zu wissen.
- break-even
- make or buy
- sit and wait
...
Alles das ist wichtig zu beurteilen und zu wissen.