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Was darf der BR

C
chemie
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine entsprechende Anhörung der Personalabteilung erhalten und ... Dürfen wir den Kollegen ansprechen und zu einem Gespräch einladen? Der Kollege soll ein neues Aufgabengebiet bekommen und einen neuen Arbeitsvertrag.

Wir haben die Anhörung so beantwortet:

Sehr geehrte Personalabteilung,

der Betriebsrat stimmt der Anhörung nur zu, wenn eine zeitliche Staffelung des Gehaltes lt. Grade (Midpoint- Maximum) festgelegt wird.

Nach Auffassung des BR ist ...ein wichtiger und kompetenter Mitarbeiter für den Standort ist. Der Betriebsrat hat große Bedenken das der Kollege ohne finanzielle Zielvereinbarung in naher Zukunft dem Unternehmen verloren gehen könnte.

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Community-Antworten (11)

H
Hoppel Akzeptiert

16.03.2015 um 21:58 Uhr

... dann lasst Euch mal nicht das Fell über die Ohren ziehen. :-)

Wenn der AG den Kollegen und der Kollege den Job will, dann sollten sich die Parteien doch einig werden und der BR seinen offiziellen Segen verkünden können.

Aber schreibt nie wieder einen solchen Unsinn, auch wenn ihr den Kollegen in den letzten 3 1/2 Jahren offensichtlich sehr lieb gewonnen habt. :-))

H
Hoppel

16.03.2015 um 20:47 Uhr

@ Chemie

Sag mal ... hast Du den Knall nicht gehört??? Was fällt Dir ein, den Realnamen des betroffenen Kollegen zu posten? Ändere Deine Fragestellung mal ganz schnell ab ...

C
chemie

16.03.2015 um 20:58 Uhr

@ Hoppel

Danke!

H
Hoppel

16.03.2015 um 21:06 Uhr

Geht doch ... :-)

Euer Schreiben könnt Ihr komplett knicken! Ein BR kann dem AG doch keine Bedingungen diktieren, dass er den BR nur zu einer Versetzung? anhören darf, wenn die Bedingungen XY erfüllt sind.

Außerdem gibt der § 99 BetrVG sehr klar vor, in welchen Fällen ein BR die Zustimmung zur Versetzung etc. versagen kann. Eine solche Begründung gibt Euer Schreiben aber mit keinem einzigen Punkt wieder. Als AG würde ich darüber hinweg lächeln ...

Und wie verhält es sich überhaupt mit der Stellenausschreibung? Gibt es eine und hat sich der Kollege darauf beworben?

C
chemie

16.03.2015 um 21:16 Uhr

:-) Ein Kollege geht im August in Rente . Es gibt eine Stellenbeschreibung, die Stelle ist nicht ausgeschrieben worden. Die Stelle war mal vorhanden und wurde wieder neu aufgefrischt.

Der Kollege wurde von der GL gefragt ob er es machen will. Müsste die Stelle ausgeschrieben werden?

H
Hoppel

16.03.2015 um 21:34 Uhr

"Der Kollege wurde von der GL gefragt ob er es machen will."

Und? Will er das?

"Müsste die Stelle ausgeschrieben werden?"

Du bist ja vielleicht ein Scherzkeks ... die Frage musst Du als BR doch selbst beanworten können! Entweder habt ihr vom § 93 Gebrauch gemacht oder nicht!

C
chemie

16.03.2015 um 21:43 Uhr

Der Kollege will.

Der gesamte BR hat geschlafen, § 93 haben wir nicht beachtet.

Der BR muss morgen, zur Aussprache, weil wir mit dem Kollegen vorher gesprochen haben. Wir haben über kein Gehalt o. ähnliches gesprochen, nur gefragt ob er die Stelle machen würde und ob die GL ihm seine Aufgaben erklärt hat. Unsere GL/ HR sind jetzt erbost, was wir uns erlauben.

C
chemie

16.03.2015 um 22:07 Uhr

Danke lieber Kollege, von 3 1/2Jahre war nie die Rede oder war das mit Absicht.

S
Silizium

16.03.2015 um 23:10 Uhr

@ Chemie und Hoppel kennt ihr euch?

Ich stimme @ Hoppel zu, da habt ihr ganz schön Mist geschrieben. Seit ihr Neu im Amt?

H
Hoppel

16.03.2015 um 23:22 Uhr

@ Chemie

Das war Absicht ...

@ Silizium

"Chemie und Hoppel kennt ihr euch?" > Nö

C
chemie

16.03.2015 um 23:31 Uhr

@ Silizium wir kennen uns nicht!

@ Hoppel bis bald

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