Erstellt am 19.02.2008 um 17:47 Uhr von Der alte Heini
Es dürfen keine Hinweise auf BR Tätigkeit in einem Zeugnis stehen.
Erstellt am 19.02.2008 um 18:15 Uhr von betriebliche trübung
in dem zusammenhang: was passiert mit freigestellten brm? wie kann man ein zeugnis über die arbeitsleistung ausstellen, wenn sie die ganze zeit br-tätigkeiten ausgeführt haben?
Erstellt am 19.02.2008 um 18:29 Uhr von Immie
@betriebliche trübung
Da hast du Recht...vielleicht sollte das der Anstoss sein,
sich vor einer Freistellung um ein qulifiziertes Zwischenzeugnis zu kümmern.?
Oder macht man das sowieso?
Erstellt am 19.02.2008 um 19:06 Uhr von Der alte Heini
Betriebsrat
Auch bei einer Freistellung gem: § 38 BetrVG kann der
AN ein qualifiziertes Zeugnis ohne Hinweis auf eine
BR Tätigkeit verlangen.
Erstellt am 19.02.2008 um 21:31 Uhr von betriebliche trübung
@immi: ja, würde sinn machen... hilft aber auch nur, wenn die freistellung nicht über einen langen zeitraum andauert
@d.a.h.: ok, anrecht schon, soweit ist das klar. nur wie kann man sowas umsetzen, hast du da eine idee?