Erstellt am 04.11.2014 um 20:49 Uhr von Pickel
Nein, ein auslaufender Vertrag läuft aus, das ist noch nicht einmal eine aktive Handlung des AG. Er muss an dieser Stelle also auch nichts begründen.
Die einzige Chance die ihr habt ist den MA zu empfehlen, sich auf die freie Stelle wieder zu bewerben, da könntet ihr ein paar unbequeme Fragen stellen. Ihn wieder ins zu Boot holen ist aber kaum möglich, wenn der AG das strikt ablehnt.
Erstellt am 05.11.2014 um 06:01 Uhr von Dezibel
Bereits beim Schließen des befristeten Arbeitsvertrages war der Kollege einverstanden, dass er zum Tag X wieder ausscheidet. Da ist für euch (außer der erwähnten Beratung) nichts zu machen.
Erstellt am 05.11.2014 um 07:19 Uhr von Erbsenzähler
@GuidoW
Hier hatten mal den Fall, dass der AG jemanden Einstellen wollte auf die Stelle eines befristeten Kollegen. Dieser Vertrag lief noch einen Monat. Er sollte dann seinen Nachfolger einarbeiten. Da haben wir widersprochen, weil die Einstellung des "Neuen" ja zum Nachteil eines (noch) Beschäftigten gem. BetrVG §99 Abs.2 (3) sei. So musste unser AG die Hosen herunterlassen und uns mitteilen warum der Mitarbeiter nicht übernommen werden soll. Die Begründung wurde von uns nicht akzeptiert.
Leider hat dann der AG den Vertrag auslaufen lassen und der neue Mitarbieter wurde etwas später eingestellt.
Erstellt am 05.11.2014 um 08:05 Uhr von Dezibel
> zum Nachteil eines (noch) Beschäftigten gem. BetrVG §99 Abs.2 (3) sei.
Kannst Du den Nachteil genauer erklären? Ich seh da keinen, denn sein Vertrag läuft eh aus. Etwas anderes wäre es, wenn da von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Rede wäre, das ist aber nicht der Fall.