Hallo Kolleginnen und Kollegen,
in unserer Geschäftsordnung haben wir festgelegt, dass der Betriebsausschuß die Gremiumssitzungen und die Betriebsvesammlungen vorbereitet.
Unserer Vorsitzende war letzte Woche auf eine Workshop mit unter annderem einen Arbeitsrichter. Dieser hat erzählt, der Betriebsratsvorsitzende hätte das Recht die Tagesordnung zu erstellen und zu ändern. Ebenso entscheidet der Vorsitzende was auf der Betriebsversammlung gesprochen wird.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sich so einfach über die Geschäftsordnung hinwegsetzen kann? Kann sie/er dies Tagesordnung auch recht kurz vor die Sitzung diese ändern, zum Beispiel einen Beschluss herunternehmen?
Wäre schön wenn ich hier eine Antwort und Rechtshinweise bekäme.