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Erstellung der Tagesordnung für die Betriebsratssitzung

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franzfeder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, in unserer Geschäftsordnung haben wir festgelegt, dass der Betriebsausschuß die Gremiumssitzungen und die Betriebsvesammlungen vorbereitet. Unserer Vorsitzende war letzte Woche auf eine Workshop mit unter annderem einen Arbeitsrichter. Dieser hat erzählt, der Betriebsratsvorsitzende hätte das Recht die Tagesordnung zu erstellen und zu ändern. Ebenso entscheidet der Vorsitzende was auf der Betriebsversammlung gesprochen wird. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sich so einfach über die Geschäftsordnung hinwegsetzen kann? Kann sie/er dies Tagesordnung auch recht kurz vor die Sitzung diese ändern, zum Beispiel einen Beschluss herunternehmen? Wäre schön wenn ich hier eine Antwort und Rechtshinweise bekäme.

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Community-Antworten (4)

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Dezibel

11.11.2014 um 16:38 Uhr

Nun, der Einladende ist der Vorsitzende. Er erstellt die Tagesordnung und kümmert sich um alles andere. So ist es vom Gesetz vorgesehen. Somit steht eure Geschäftsornung vielleicht auf etwas wackligen Beinen?

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Valdi

11.11.2014 um 18:57 Uhr

BetrVG §29 Abs2 Satz2 ist die gesetzliche Grundlage. Im Fitting kannste ab RN 46 noch einiges dazu lesen.

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gironimo

11.11.2014 um 21:22 Uhr

Ich sehe da eher den § 27 Abs. 2 BetrVG: Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform.

Also z.B. in einer Geschäftsordnung. Und der BRV und sein Stellvertreter sind ja im Betriebsausschuss.

V
Valdi

12.11.2014 um 00:48 Uhr

Stellung und Aufgaben des Betriebsausschusses ( Fitting 23.Auflage) BetrVG &27 RN 55! Für die Geschäftsführung des BetrAusschusses gelten grundsätzlich die Vorschriften der && 29 Abs.2-4, 30 ff. Sowie bitte die RN 21 (Stellung des Vorsitzenden) BetrVG & 26 (in meinem alten Fitting) nachzulesen. Dito unserer Rechtsauskunft > DGB in Hamburg. Auch wir wollten mal per Geschäftsordnung das Rad neu erfinden:-) Gruß Valdi

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