Erstellt am 05.02.2015 um 12:33 Uhr von stehipp
Hallo,
die Tagesordnung ist meines Wissens jedem BR-Mitglied rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Dies ist notwendig, damit die BR-Mitglieder sich auf die Sitzung vorbereiten können und evtl. Widerspruch und/oder Ergänzungen vorbringen können.
Zwingend müssen die Ersatzmitglieder nicht informiert werden. Ist bei uns im Haus aber gute Sitte. Sie erhalten auch eine Abschrift der Protokolle.
Ihr müsst bei der Übermittlung der Tagesordnung und der Protokolle per Mail aber darauf achten, dass die Daten verschlüsselt sind. Eine Weiterleitung muss verhindert sein. Auch darf die EDV-Abteilung keine Möglichkeit haben, Mails der Mitarbeiter einzusehen. Technisch alles möglich, muss nur richtig gemacht sein.
Erstellt am 05.02.2015 um 12:51 Uhr von Dezibel
Na da könnt ihr doch die Tagesordnung und die Protokolle gleich an das schwarze Brett hängen. Die Sitzungen sind ja sowieso öffentlich. Stimmts?
Was soll das zwanzigste Ersatzmitglied (das nie zum Einsatz kommt) mit diesen Unterlagen?
Erstellt am 05.02.2015 um 13:47 Uhr von gironimo
Allen Ersatzmitgliedern? Das geht vielleicht zu weit.
Naja - denen, die regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen - das kann ich noch verstehen. Ich würde es auch machen - auch wenn Juristen quer liegen.
Erstellt am 05.02.2015 um 14:11 Uhr von stehipp
ok.
War vielleicht etwas ungenau definiert. Unser erstes Ersatzmitglied bekommt die Tagesordnung und das Protokoll.
Erstellt am 05.02.2015 um 14:28 Uhr von Kölner
Um es mal faktisch zu sagen:
Nur und ausschließlich, wennd as EBRM nachrückt und zur Sitzung geladen wird, bekommt es die TO.
@gironimo
Es ist zwar wie es ist und Deine nicht gesetzeskonforme Meinung zu diesem Thema ist vielen hinreichend bekannt. Es wird dennoch nicht besser!