Erstellt am 21.11.2019 um 13:14 Uhr von seehas
§ 29 (2) BetrVG: Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung.
Wenn ihr das intern anders handhaben wollt könnt ihr in einer Geschäftsordnung ein anderes Verfahren festlegen.
Erstellt am 21.11.2019 um 13:33 Uhr von Olla
Erstellt am 21.11.2019 um 13:34 Uhr von Olla
PS was ist den damit gemeint das der BA die Geschäfte leitet? Gehört das nicht mit dazu?
Erstellt am 21.11.2019 um 14:17 Uhr von moreno
Nein die Einladung ist die Aufgabe des BRV !
Erstellt am 21.11.2019 um 15:09 Uhr von stehipp
Wir fragen im Vorfeld bei den BR-Mitgliedern an, ob sie Themen haben, die behandelt werden sollen.
Die Tagesordnung erstellt und verteilt dann aber final der BRV.
Erstellt am 22.11.2019 um 09:19 Uhr von rtjum
ganz klar Aufgabe des BRV, wir halten es allerdings so, dass der BA die TO gemeinsam erstellt und alle Mitglieder des BR die Möglichkeit haben Punkte auf die TO nehmen zu lassen auch ohne die 1/4 Mitglieder. Einladung und Verteilung der TO erfolgt aber durch den BRV.