Erstellt am 15.09.2013 um 18:47 Uhr von gironimo
Dazu siehe auch § 29 BetrVG.
Da der BRV die Tagesordnung erstellt, kann/muss er auch den AG einladen, sofern dies erforderlich erscheint.
Das ist ja auch nicht weiter schlimm. Zur Beschlußfassung muss der AG ohnehin die Sitzung verlassen - da ist man dann also wieder unter sich.
Erstellt am 15.09.2013 um 19:58 Uhr von Charlys
Dann aber auch nur zu bestimmten Tops. Weiter, die Beratung vor/über die Abstimmung dann ohne AG. PS: Wenn ein BRV gegen das Gremium handelt, als auch Tops gegen den Willen einbringt und auch gegen den Willen den AG einläd ist er wohl nicht mehr lange BRV, denn dann wird und kann das Gremium hier sus der Funktion abwählen.
Erstellt am 16.09.2013 um 08:45 Uhr von AlterHase
@Charlys
Bitte einmal die Glaskugel putzen.......läßt sich sonst schlecht Hellsehen.....
Erstellt am 18.09.2013 um 02:52 Uhr von GudiGudi
Hallo zusammen,
bin der Meinung das ein Geschäftsführer nix in einer BR Sitzung zu suchen hat. Die BR Sitzung ist nich Öffentlich,daher würde ich immer zum Monatsgespräch mit BRV und ein BR raten.