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Tagesordnung Betriebsratssitzung veröffentlichen

R
RaBetr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage. Darf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung vorab veröffentlicht werden?

Besten Dank!

1.30204

Community-Antworten (4)

P
pfeilenbogen

28.07.2010 um 19:33 Uhr

wer veröffentlich wo und wie die TO des BR???

Kennt dieser das BetrVG, bzw. kennst Du es? Schon einmal nachgesehen??

Auch schon einmal das Datenschutzgesetz angesehen?? Denn in TO stehen ja oftmals auch Dinge welche dem Datenschutz unterliegen.

I
Immie

28.07.2010 um 19:53 Uhr

@RaBetr Den BRM sollte sie vorab bekannt sein. Ansonsten geht das keinen etws an.

R
Rübennase

29.07.2010 um 00:53 Uhr

Häh?

@RaBetr Wem veröffentlicht? Dem BR? Der Belegschaft?

Wie Immie sagte. Die BRM sollten vor der Sitzung die TOP kennen (Vorbereitung etc.) Sonst keiner!!!

Q
qwert

29.07.2010 um 17:35 Uhr

Wenn man die wenigen Sachen die der Geheimhaltung unterliegen rausnimmt seh ich da kein Problem. Rein rechtlich jedenfalls.

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