Erstellt am 11.11.2014 um 09:55 Uhr von martinez
Hi,
Ersatzmitglieder sind keine BR-Mitglieder!!
Diese werden erst zum BRM wenn ein ordentliches BRM verhindert ist.
Heißt:
Nein!
Wenn niemand verhindert ist, dürfen die EBRM keine Infos oder TOPS bekommen da sie keine BRM sind.
Gruß
Erstellt am 11.11.2014 um 11:59 Uhr von PeterPaula
Ist schon richtig, nur können natürlich alle EBRM während ihrer "Ersatzphase" in allen vorherigen "Infos" und "TOPS" reinsehen. Und wenn Sie dies sogar wollen - rechtlich möglicherweise in der Grauzone - sich davon Kopien machen und in ihren Ordnern auf ihen Account ablegen ;)
Erstellt am 11.11.2014 um 14:10 Uhr von Dezibel
Ach PeterPaula, die Frage war doch eine ganz andere:
> gehört das Ersatzmitglied mit in die Email Verteiler?
Da gibt es nur eine Antwort: Nein!
Erstellt am 11.11.2014 um 15:00 Uhr von PeterPaula
@Dezibel, wenn man Deine "eine" Antwort jedoch so liest wie Du sie geschrieben hast, ist sie halt auch falsch, denn wenn ein EBRM in seiner "Nachrückphase" ist, gehört auch dieses (E)BRM in den Verteiler und zwar solange, bis er wieder EBRM wird ;)
Erstellt am 11.11.2014 um 15:58 Uhr von frischlinge
Ja Danke.
Das Ersatzmitglied gehört nicht in die Verteiler Liste.
Punkt und aus.
Wird er geladen sollte man ihn die Tops schon zukommen lassen.
Wir wollen uns ja nicht selber das Leben schwer machen
Erstellt am 11.11.2014 um 17:18 Uhr von nicoline
*Wird er geladen sollte man ihn die Tops schon zukommen lassen.*
Nicht sollte sondern muss!
Erstellt am 11.11.2014 um 17:55 Uhr von PeterPaula
@frischlinge, "Das Ersatzmitglied gehört nicht in die Verteiler Liste.
Punkt und aus."
Damit wäre ich sehr vorsichtig, ist dieses EBRM in seiner "Nachrückphase", gehört auch dieses (E)BRM in den Verteiler und zwar solange, bis er wieder EBRM wird, andernfalls nennt man dies Behinderung der BR-Arbeit und dies ist auch für den BRV eine grobe Pflichtverletzung, welches nach § 23 BetrVG zu einem Mandatsentzug führen kann!
Erstellt am 12.11.2014 um 10:09 Uhr von Dezibel
@PeterPaula
Nun siehe es doch ein: Wenn das Ersatzmitglied in den BR aufrückt oder nachrückt, dann ist es KEIN Ersatzmitglied. Und somit gehört es, solange eben obiges nicht passiert, auch in keine Verteilerliste.
Da kannst Du dir die Welt rosa reden, es ist so.
Erstellt am 12.11.2014 um 10:17 Uhr von Pjöööng
Hmmmm... wenn ich den § 25 BetrVG wörtlich nehme, dann ist ein Ersatzmitglied sogar nur während des Nachrückens Ersatzmitglied. Die nicht nachgerückten Kandidaten werden dort als "nichtgewählte Arbeitnehmer" bezeichnet.
In den Kommentaren ist man dann nicht so stringent und bezeichnet anscheinend die Gesamtheit der "nichtgewählten Arbeitnehmer" als Ersatzmitglieder.
Erstellt am 12.11.2014 um 11:24 Uhr von PeterPaula
Es ist wirklich erschreckend wie manch einer hier mit Unwissenheit prahlt! Ihr solltet Euch mal mit dem Status, Rechten und Pflichten von EBRM befassen. Ein EBRM in seiner "Nachrückphase" hat exakt die selben Rechte und Pflichten wir ein OBRM ( Ausschüsse, E-Stelle, Gerichte u.ä. mal ausgenommen ). Nun erklärt mit doch mal die Gründe, weshalb ein EBRM nicht in der Zeit seines Nachrückens in den Verteiler soll / darf? Er muss sogar die selben Onlinerechte haben wie ein OBRM oder soll ein nachgerücktes (E)BRM Akten wälzen, während die OBRM bequem und zügig online suchen und nachsehen können?
Ihr seit echt lustig!
Erstellt am 12.11.2014 um 11:28 Uhr von Nubbel
wenn ich die fragen vom frischling im zusammenhang sehe, wird mir angst und bange
Erstellt am 12.11.2014 um 11:39 Uhr von PeterPaula
Hmm, möglicherweise habe ich die Frage vom TE falsch verstanden. Ein EBRM das sich nicht im Vertretungsfall befindet, hat natürlich kein Recht in den Verteiler zu kommen! Ein EBRM welches aber ein OBRM aktiv vertritt, hat diese Rechte für die gesamte Zeit seiner Vertretung!
Ich wollte das hier nur nochmal klarstellen!
Erstellt am 12.11.2014 um 14:03 Uhr von Dezibel
> Nun erklärt mit doch mal die Gründe, weshalb ein EBRM nicht in der Zeit seines
> Nachrückens in den Verteiler soll / darf?
Wo bitte schön, hat das einer behauptet?
> Hmm, möglicherweise habe ich die Frage vom TE falsch verstanden.
Mit Ssicherheit!
Erstellt am 12.11.2014 um 14:24 Uhr von PeterPaula
@Dezibel, Du versuchst Dich hier rauszumogeln, aus der Nummer kommst Du aber nicht raus. Du hast meine Antwort als grundsätzlich falsch suggeriert, dem ist aber nicht so. Du hättest Dich einfach nur verständlicher ausdrücken können, dann hätten wir uns das Palava sparen können.
Erstellt am 12.11.2014 um 14:30 Uhr von frischlinge
wenn ich die Antworten von Nubbel lese...
kann mir schon Angst und Bange werden.
Den anderen ein Danke für ihre Antworten