Erstellt am 11.10.2010 um 07:47 Uhr von katharinadirekt
Hi Brat,
wenn das Ersatzmitglied vorher nicht ordentlich eingeladen wurde, falls ein BR Mitglied verhindert ist, hat der von den 6 Mitgliedern gefasste Beschluss keinen Bestand (wenn es drauf ankommt).
Erstellt am 11.10.2010 um 08:22 Uhr von Laffo
Hallo Bratter,
welchen Verhinderungsgrund gab es denn beim nichtanwesenden BRM?
Erstellt am 11.10.2010 um 09:12 Uhr von Ulrik
Hi,
der Gesetzgeber hat durchaus erkannt, daß es Situationen gibt, in denen der BR nicht aus der vollen Zahl bei einer Sitzung bestehen kann.
Deshalb gibt es den §33, Abs 2 BetrVG.
Dieser greift aber nur, wenn vorher die Verhinderung ordentlich geprüft wurde!!!
Sprich, sind alle sieben nicht positiv verhindert, es kommen aber nur fünf, dann darf nicht mmal ein EBRM geladen werden.
Wenn aber von den sieben zwei oder drei im Urlaub, oder auf Dienstreise (Vgl. Fitting zu §25 BetrVG) sind, dann muß ein EBRM eingeladen werden. Pfllicht!!
Kommt dieses dann nicht, weil z.b. kein Vertreter o. ä., dann wird mit der verminderten Anzahl BRM ein Beschluss rechtsgültig gefasst.
Aber: unbedingt die Verhinderung prüfen!!!!