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Ersatzmitglied

B
Bratter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen

Ist es unbedingt notwendig wenn der BR der aus 7 Mitgliedern besteht und zu einer Sitzung wo ein Beschluss gefasst werden soll nur 6 Mitglieder anwesend sind also Beschlussfähig ist ,ein Ersatzmitglied noch einzuladen?

Danke im voraus. Brat

87703

Community-Antworten (3)

K
katharinadirekt

11.10.2010 um 09:47 Uhr

Hi Brat,

wenn das Ersatzmitglied vorher nicht ordentlich eingeladen wurde, falls ein BR Mitglied verhindert ist, hat der von den 6 Mitgliedern gefasste Beschluss keinen Bestand (wenn es drauf ankommt).

L
Laffo

11.10.2010 um 10:22 Uhr

Hallo Bratter,

welchen Verhinderungsgrund gab es denn beim nichtanwesenden BRM?

U
Ulrik

11.10.2010 um 11:12 Uhr

Hi,

der Gesetzgeber hat durchaus erkannt, daß es Situationen gibt, in denen der BR nicht aus der vollen Zahl bei einer Sitzung bestehen kann. Deshalb gibt es den §33, Abs 2 BetrVG. Dieser greift aber nur, wenn vorher die Verhinderung ordentlich geprüft wurde!!! Sprich, sind alle sieben nicht positiv verhindert, es kommen aber nur fünf, dann darf nicht mmal ein EBRM geladen werden. Wenn aber von den sieben zwei oder drei im Urlaub, oder auf Dienstreise (Vgl. Fitting zu §25 BetrVG) sind, dann muß ein EBRM eingeladen werden. Pfllicht!! Kommt dieses dann nicht, weil z.b. kein Vertreter o. ä., dann wird mit der verminderten Anzahl BRM ein Beschluss rechtsgültig gefasst.

Aber: unbedingt die Verhinderung prüfen!!!!

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