BR verweigert Zustimmung bei Neueinstellung ohne Begründung
Hallo zusammen,
es besteht ein zerstrittender Betriebsrat, bestehend aus 6 Mitglieder (aus Liste A) und 5 Mitgliedern (aus Liste B).
Nun soll es in der Firma Neueinstellungen geben. Eine Person, die schon vor zwei Jahren in der Firma gearbeitet hatte (war damals betriebsbedingt aufgrund Umstrukturierungen gekündigt worden) hatte sich nun erneut beworben. Diese Person wäre dank Firmenkenntniss optimal gewesen, keine lange Einarbeitungszeit, Kenntnisse der Produkte, Kunden etc.
Der BR verweigerte die Einstellung mit 6:5 Stimmen mit einem lapidaren "machen wir nicht".
Ich bin selber kein BRler, darum bitte ich um Info, ob das so seine Richtigkeit hat.
MfG nixxxnutz
Community-Antworten (21)
28.08.2007 um 23:19 Uhr
@nixnutz Der AG stellt ein...
28.08.2007 um 23:32 Uhr
was heisst das, der AG stellt ein? Das das Mitspracherecht nicht zählt?
der AG hat wohl der Ex-Kollegin abgesagt, da der BR dies so wolle, obwohl Abteilungsleiter und Personalchef sie einstellen wollten.
Dabei sind diese freien Stellen sogar öffentlich ausgeschrieben, z.B. beim Jobcenter der Arbeitsagentur
29.08.2007 um 00:02 Uhr
nixnutz,
Kölner's Antwort ist natürlich nicht sonderlich hilfreich (um nicht zu sagen "unnütz").
Grundsätzlich hat der Betriebsrat seine Ablehnung natürlich vernünftig zu begründen. Die Gründe die ihm dafür zur Verfügung stehen sind im § 99 BetrVG abschließend beschrieben. Führt der BR keine dieser Gründe an, so ist seine Ablehnung im Grunde genommen unbeachtlich.
Der AG kann auf dreierlei Weise darauf reagieren:
- Er kann die Einstellung trotzdem vornehmen und abwarten ob dieser BR überhaupt in der Lage ist eine (aussichtslose) Klage einzureichen.
- Er kann die Zustimmung des BR vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
- Er kann die Ablehnung des BR akzeptieren.
29.08.2007 um 00:12 Uhr
@Heini4President Ach sphinx... ...ich bin froh, dass Du mit Deinen inflationär eingesetzten Worten dennoch zu einer gleichen Aussage kommst.
29.08.2007 um 00:16 Uhr
@heini 4 resistent
ich finde die lernkuve ist beachtlich, und für nichtnutz - jepp, es ist rechtens. wie kölner treffend kurz beschreibt:
die einstellung nimmt der ArG vor - der BR kann zwar widersprechen aber das kratzt im zweifel nur das AGericht
29.08.2007 um 00:18 Uhr
@ Präsiheini,
", so ist seine Ablehnung im Grunde genommen unbeachtlich."
Erklär mal unbeachtlich !!
29.08.2007 um 00:24 Uhr
streitet euch nicht, ins literarische quartet kommt ihr alle nicht :-)
wenn der AG nun den Bewerber einstellen würde und würde vor Gericht verlieren, müsste der Eingestellte dann wieder gehn? Wäre er der Leidtragende?
29.08.2007 um 00:30 Uhr
nixnutz,
schöner Name !!
Die Antwort ist Ja !!
Aber die Frage bleibt-- was für Ablehnungsgründe führt der BR auf ??
29.08.2007 um 00:32 Uhr
nein, der ArG wäre nicht der leidtragende, sondern der AN, welcher sich auf die voreilige Aussage des ArG verlassen haben wird. Sicher kennst Du auch §100 BetrVG, in dem steht u.a. dass der AN von einer fehlenden Zustimmung zu benachrichtigen sei.
29.08.2007 um 00:34 Uhr
Bergmann!
Lesen bildet!
"Aber die Frage bleibt-- was für Ablehnungsgründe führt der BR auf ?? Antwort 8 Erstellt am 28.08.2007 - 22:30 Uhr von Bergmann "
"Der BR verweigerte die Einstellung mit 6:5 Stimmen mit einem lapidaren 'machen wir nicht'."
29.08.2007 um 00:35 Uhr
offiziell gibt es keine einleuchtenden Gründe.
Ich weiss von einer anderen Ex-Kollegin, die auch wieder eingestellt wird.
Die abgelehnte Kollegin gehörte in 2005 zur "verfeindeten" Minderheistliste (nennt man da so?), war allerdings nur Ersatzmitglied und hatte zum Zeitpunkt der Entlassungswelle keinen Kündigungsschutz mehr, da der BR jede Sitzung, an der sie als Ersatzmitglied hätte teilnehmen müssen, wiederum ohne Angabe von Gründen, verschob. In unserem BR herrscht Krieg
29.08.2007 um 00:36 Uhr
Aha !!! Und das hat vor Gericht bestand ?? Haaahaaahaaa !!!!Gröööööhhhhhl !!!!!
29.08.2007 um 00:40 Uhr
"Aha !!! Und das hat vor Gericht bestand ?? Haaahaaahaaa !!!!Gröööööhhhhhl !!!!! Antwort 12 Erstellt am 28.08.2007 - 22:36 Uhr von Bergmann "
Wie kommst Du darauf?
29.08.2007 um 00:42 Uhr
es ging damals vor gericht, ich weiss da keine einzelheiten aber die kollegin war nach dem ganzen stress damals so angeschlagen, dass sie eine abfindung akzeptierte.
mitlerweile ist sie aber in hartz4 und da sieht das dann alles nicht wirklich rosig aus
29.08.2007 um 00:45 Uhr
Liebe Heinisphinxpresident,
wenn der AG einstellt und der BR ablehnt, treffen die sich außerhaus zu klärung !! Und bestimmt nicht inner Kneipe !!
29.08.2007 um 00:48 Uhr
dann ist das wohl erledigt, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber Lust hat, für eine einfache Sachbearbeiterin Unanehmlichkeiten, wie einen Gang vors Gericht, in Kauf zu nehmen.
29.08.2007 um 00:50 Uhr
nixnutz,
wie das vor zwei Jahren gelaufen ist, spielt heute keine Rolle mehr.
Wichtig ist, ob der AG heute bereit ist, ihre Einstellung durch zu setzen
Der AG könnte aber möglicherweise momentan viel mehr daran interessiert sein, diesen BR endgültig ins Abseits zu befördern.
29.08.2007 um 00:52 Uhr
Bergmann!
Sprich Dich ruhig aus!
Aber bitte deutlich!
29.08.2007 um 01:27 Uhr
Ich möchte mal die Frage in die Runde schmeissen:
"Was ist das für ein Betriebsrat ???? Der BR sollte doch dafür sein, dass der Betriebsablauf reibungslos funktioniert.... oder nicht ? -- Wenn nun eine Mitarbeiterin eingestellt werden soll, die weder Einarbeitungszeit braucht noch Erklärungen zu irgendwelchen Abläufen dann denke ich doch, dass diese MA auch wenig "Ausschuß" produziert. Was dann zu einem reibungslosen Betriebsablauf führt.
Mensch Leute.... denkt doch mal produktiv !!! MA`s die sich auskennen machen weniger Fehler.....ergo..... wenig Fehler -- wenig Ausschuß -- mehr Gewinn ...... und am Ende Arbeitsplatzsicherung für JEDEN !!
Also (mein Bauch sagt) der BR sollte doch wirklich zustimmen und die Ex-Kollegin wieder einstellen lassen !
29.08.2007 um 01:35 Uhr
ein betriebsrat, der seine arbeit ernst nimmt, würde wohl so denken. aber einer, der nur macht und vorteile will nicht.
aber anstand oder charakter kannst du keinem aufzwingen oder einprügeln
29.08.2007 um 11:35 Uhr
Also, so richtig verstehe ich eure Diskussion nicht!!
(.. und dann sind wir wieder bei Kölners erster Antwort)
Der AG stellt ein, da der BR ja nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch des BR existiert nur dann, wenn er sich auf die Gründe in 99 bezieht, und individuell begründet wird. Ich würde mich daher als AG nicht um die seelischen Blähungen der Mehrheitsliste kümmern und einstellen.
Dann muss nämlich der BR vor Gericht, und da gibt es mehrere (gedankliche) Hürden.
- Könnten einzelne der 6er-Liste kalte Füße bekommen, wenn es darum geht eine Klage zu beschließen.
- der Anwalt des BR müßte die Kollegen eigentlich so beraten, dass sie die Klage bleiben lassen.
- das Gericht selbst, das nach aller Voraussicht die Klage abschmettern wird (was der BR eigentlich wissen müßte, wenn er die Andeutung einer Ahnung von seinen Aufgaben hat)
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