Hallo,
in BV steht, dass bei allen Arztbesuchen (egal wie dringlich, akut etc.) lediglich Anspruch auf unbezahlte Freistellung besteht. Darunter fällt auch, wenn der Mitarbeiter wegen Krankheitserscheinungen mit Zustimmung seines Vorgesetzten seinen Arbeitsplatz verlässt. Dann ist allerdings keine ärztliche Bescheinigung notwendig, sofern er am nächsten Arbeitstag wieder kommt. Sonst muss die Notwendigkeit und Dauer eines Arztbesuches von Arzt bescheinigt werden.

Geht das nicht zu weit? In den Arbeitsverträgen steht AU Bescheinigung spätestens nach 3 Tagen, in einigen Verträgen ist der §616 BGB abbedungen.

BV wurde aufgrund Einführung von Vertrauensarbeitszeit gemacht. Muss aber nicht für alle gelten, wenn betriebliche Anforderungen dagegen sprechen. Mir wurde im Vorfeld mündlich erklärt, dass ich die gesamte Servicezeit (8 Stunden pro Tag) anwesend sein muss.

Kennt jemand solche Vereinbarungen? Bin selbst Ersatzmitglied BR und bin in die Luft gegangen, als ich diese BV gelesen habe.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Mary Jane