Hallo zusammen,

das Thema Arztbesuche während der Arbeitszeit beschäftigt uns gerade ein wenig im BR.
Lt. unserer BV gilt die An und Abreise nicht als Arbeitszeit aber "bei ärztlicher Behandlung, die nach ärztlicher Bescheinigung während der Arbeitszeit notwendig ist" wird die Zeit gutgeschrieben.
"Termine für Arztbesuche sind soweit möglich ausserhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren."

Jetzt gibt es natürlich den einen oder anderen MA der der seine Arztbesuche in die Persönliche Arbeitszeit legen muss wg. Spezialuntersuchungen, Blutabnahme, CT usw.
Die HR möchte den Passus aus der BV streichen weil Sie argumentiert dass das ausgenutzt wird. Ich meine aber dass das durch den §616 BGB gedeckt ist. (auch wenn der sehr schwammig ist^^). Mein Vorschlag, den Passus "verschärfen" und nicht rausnehmen weil vom BGB gedeckt

Wie seht Ihr das?
VG