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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arztbesuche während der Arbeitszeit

F
Feichtna
Jan 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

das Thema Arztbesuche während der Arbeitszeit beschäftigt uns gerade ein wenig im BR. Lt. unserer BV gilt die An und Abreise nicht als Arbeitszeit aber "bei ärztlicher Behandlung, die nach ärztlicher Bescheinigung während der Arbeitszeit notwendig ist" wird die Zeit gutgeschrieben. "Termine für Arztbesuche sind soweit möglich ausserhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren."

Jetzt gibt es natürlich den einen oder anderen MA der der seine Arztbesuche in die Persönliche Arbeitszeit legen muss wg. Spezialuntersuchungen, Blutabnahme, CT usw. Die HR möchte den Passus aus der BV streichen weil Sie argumentiert dass das ausgenutzt wird. Ich meine aber dass das durch den §616 BGB gedeckt ist. (auch wenn der sehr schwammig ist^^). Mein Vorschlag, den Passus "verschärfen" und nicht rausnehmen weil vom BGB gedeckt

Wie seht Ihr das? VG

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Community-Antworten (4)

J
jutti1965

26.01.2024 um 13:24 Uhr

Was verstehst du unter verschärfen?

F
Feichtna

26.01.2024 um 14:00 Uhr

Ja das ist die große frage... dass mit diesem Passus kein "Schindluder" getrieben wird so wie die HR das sieht. Ich meinte damit dass man den Text vielleicht umschreibt dass wirklich nur in Ausnahme Fällen unter der Arbeitszeit zum Arzt gehen kann....

C
celestro

26.01.2024 um 14:16 Uhr

Die ganze BV klingt mir "entbehrlich ... denn es gibt ja den §616 BGB und da ist das drin geregelt. Eine BV, die genau das Gleiche abbildet braucht man ... wofür?

Und den Mißbrauch muss der AG eindämmen. Ein "also wirklich nur im Ausnahmefall" wird mEn rein gar nichts ändern.

J
jutti1965

26.01.2024 um 14:20 Uhr

Ihr habt doch schon die Antwort auf die Frage: "bei ärztlicher Behandlung, die nach ärztlicher Bescheinigung während der Arbeitszeit notwendig ist" wenn ein Arzt eine Behandlung als notwendig erachtet! Eure HR wird ja wohl nicht die Beurteilung eines Arztes bezweifeln wollen, ob es notwendig war oder nicht, dem MA in genau der Zeit zu sich zu bestellen. An der BV würde ich nichts ändern, wenn der HR meint es würde Schindluder getrieben, soll er es beweisen und das Arbeitsgericht wird ihm im Zweifelsfall die passende Antwort geben. Lasst euch da nicht zum Werkzeug eures AG machen!

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