Hallo an Alle,

bin neu in eurem Forum! Finde es aber sehr gut und manches auch sehr interessant!
Habe nun eine Frage an die Spezialisten:

In unserer Firma wir die Anwesenheitszeit über ein Zeiterfassunggerät erfasst. Also Anfangs- Pausen- und Endzeit.

Wir bekommen normalerweise einmal im Monat eine Aufstellung vom vergangenen Monat! Nun ist es bei uns so, dass erst der Vorgesetzte (nicht GF und nicht HR - Leiter) diese Aufstellung bekommt und diese dann, wenn er sie für In Ordnung ansieht, an die Mitarbeiter verteilt. Wenn der Vorgesetzte Urlaub hat oder Krank ist, bekommt der Mitarbeiter seine Aufstellung nicht.

Nun meine Fragen:

Ist dieses Vorgehen nach dem Datenschutz überhaupt erlaubt?

Was sagt das BetrVG oder ein anderes Gestetz dazu?

Vielen Dank für eure Antworten. :-)

Viele Grüße

Carsten