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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitkonto Betrug

E
Emilie70
Aug 2023 bearbeitet

Hallo

Ich würde gern wissen, ob ich ein Schriftstück verlangen kann als Bestätigung für die Absprache die getätigt wurde. Ein Mitarbeiter hat ein Zeitkonto Betrug begannen. Die Geschäftsführung wurde darüber informiert...und der Mitarbeiter soll keine Abmahnung erhalten sondern eine Verwarnungsschreiben.Da dieser Mitarbeiter ein LIEBLING des Arbeitsgebers ist und sich einige Rechte raus nimmt die sich andere nicht leisten dürfen, bin ich mir da überhaupt nicht sicher ob er diese schriftliche Verwarnung überhaupt erhält .Erzählen kann man ja viel das dieses gemacht wurde.Darf ich hierzu Einsicht oder ein Duplikat erhalten?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

12.08.2023 um 15:29 Uhr

"Darf ich hierzu Einsicht oder ein Duplikat erhalten?"

Nur wenn AG und MA damit einverstanden sind.

M
Moreno

12.08.2023 um 18:58 Uhr

Der AG darf ihn auch dafür loben das geht Dich doch nichts an!

G
ganther

12.08.2023 um 19:35 Uhr

Der BR ist nicht die Betriebspolizei.... Wie kommt man nur auf so eine Idee?

S
seehas

14.08.2023 um 09:46 Uhr

Zum Beispiel kommt man auf die Idee wenn der gleiche Arbeitgeber beim gleichen Verstoß eines anderen Arbeitnehmers ganz anders reagiert und zum Beispiel fristlos kündigt, was bei Arbeitszeitbetrug durchaus möglich ist. Dann kann der BR die gleiche Behandlung für alle einfordern. Das ist durchaus eine Aufgabe des BR.

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