Erstellt am 11.02.2020 um 16:59 Uhr von celestro
Das ist natürlich völliger Mumpitz. Wenn Du Urlaub hast, dann natürlich für den Tag, so wie Du ihn gearbeitet hättest.
24 Tage Urlaub sind bei einer 5 Tage-Woche etwa 5 Wochen frei, 10 Tage bei einer 2 Tage Woche passt also fast genau.
Wenn man Dir jetzt wirklich nur 2,2 Stunden für den Tag berechnen will, dann würde das nur passen, wenn Du eben auch 24 Tage Urlaub hast. Dann kannst Du für die ganze Woche Urlaub einreichen und am Ende wären das 11 Stunden für die Woche. Dann müssten Dir aber auch 2,2 Stunden pro Tag gut geschrieben werden, wenn Du Mo-Mi krank bist.
Also auch meiner Sicht müsste da dringend etwas geklärt werden (oder Du hast da etwas falsch verstanden).
P.S. Lass Dir doch einmal die rechtliche Grundlage für die 2,2 Stunden erläutern.
Erstellt am 11.02.2020 um 17:29 Uhr von KathrinM
ich habe da nix falsch verstanden, da ich die Antwort als Nachricht erhielt. Ich warte bereits auf den Rückruf, um das zu klären.
Ich bin auch von den 10 (runtergerechnet auf 2 Tage Woche ) Tagen Urlaub ausgegangen. Dann wären meine 11 h auf 2 Tage verteilt 5,5 pro Tag.
Ich dachte nur, ich hab ein Denkfehler.
Erstellt am 11.02.2020 um 17:48 Uhr von Catweazle
Der Urlaubsanspruch errechnet sich aus der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und nicht nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
Erstellt am 11.02.2020 um 18:35 Uhr von KathrinM
@catweazle das bedeutet? Lt Vertrag muss ich 11 h pro Woche haben, habe aber, wenn nicht eine Stunde ausfällt, 12,5 h. Die 1,5 h werden als Plusstunden gesammelt um Ferienzeit auszugleichen. So ich arbeite wie oben geschrieben Do und Fr. Dies ist eine mündliche Vereinbarung und bisher immer so gewesen. Wie errechnet sich es nun?
Erstellt am 11.02.2020 um 19:23 Uhr von Catweazle
Wenn du die Plusstunden abbummelst werden sie bei der Urlaubsberechnung natürlich nicht berücksichtigt. Du musst also bei einer Woche Urlaub 11 Stunden vergütet bekommen.
Erstellt am 12.02.2020 um 08:34 Uhr von nicht brauchen
Ach mein altes Thema....
Die 2,2h sind schon richtig. Allerdings hast du dann Anspruch auf normalen Urlaub (sprich von Montag bis Freitag und dann 24 Tage). Es ist nur so, dass du in den 2 Tagen deine Arbeitsleistung erbringst.
Normale Rechnung (Arbeitsleistung pro Tag: 2,2h):
Montag -2,2h
Dienstag -2,2h (Summe-4,4h)
Mittwoch -2,2h (Summe -6,6h)
Donnerstag +7,25 (Summe -1,55h)
Freitag +5,25 (Summe +1,5h)
Also einfach Montag bis Freitag Urlaub nehmen und dein Stundenkonto bekommt kein Minus und kein Plus.
Fallst du mal ein paar Plusstunden brauchst kannst einfach Montag (oder so) Urlaub nehmen.
Dies könnte man sogar mit einer beliebigen x Tage Woche machen. Das Ergebnis stimmt dann immer (Rundungsfehler mal ausgenommen)....
Erstellt am 12.02.2020 um 09:11 Uhr von KathrinM
@nicht brauchen
Ich verstehe es und kläre nochmal mein Urlaub ab, dass ich eine Woche Urlaub nehme.
Aber dennoch finde ich die 5-Tage-Woche bei Urlaub, obwohl ich nur 2 Tage arbeite, völlig sinnfrei. Denn rein theoretisch, wie oben geschrieben, könnt ich mir wenn ich krank bin ein Schein holen und bekomm 6,6 h, obwohl ich eh zu Hause bin (meine Schilddrüsenunterfunktion ist so ausgeprägt, dass ich mich echt sehr doll schlapp fühle, auch mit Tabletten hab ich ab und an Schübe. Das ist auch der Grund, warum ich mir einen körperlich "einfachen" Job gesucht hatte). Jesenfalls ist das für mich unlogisch, weil es ja eigentlich üblich ist, den Anspruch auf entsprechende Tage-Woche runterzurechnen.
Erstellt am 12.02.2020 um 09:18 Uhr von Kjarrigan
Vielleicht sollte man sich auch einfach an die gesetzlichen Reglungen halten :)
Gem. BUrlG und deren Rechtsprechung wird Urlaub in Tagen und nicht in Stunden bemessen.
Link hier beim W.A.F.
https://www.betriebsrat.com/checkliste/132/64585/urlaubsberechnung-bei-teilzeitarbeit
24 Tage bei 5 Tage Woche (Vollzeit heißt bei 2 Tage Woche
24 * 2 / 5 = 9,6 Tage aufgerundet = 10 Tage Urlaubsanspruch.
AV = 11 Stunden verteilt auf Do + Fr je 5,5 Stunden - ich reiche für Do oder Freitag Urlaub ein und erhalte auf dem "Zeitkonto" 5,5 Std..
Für die 1,5 Überstunden die regelmäßig anfallen um Ferienzeiten anzusparen müsste man die vertragliche Regelung kennen.
Erstellt am 12.02.2020 um 09:31 Uhr von celestro
"Vielleicht sollte man sich auch einfach an die gesetzlichen Reglungen halten :)"
Dazu müsste man mMn aber den Vertrag kennen. Wer sagt denn, das dieser nicht vorsieht "11 Stunden pro Woche an beliebigen Tagen Mo-Fr"? Dann ist man flexibel und kann ggf. auch mal auf andere Tage als nur Do+Fr ausweichen.
Erstellt am 12.02.2020 um 09:45 Uhr von KathrinM
@Kjarrigan und celestri
es steht genau drin: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 11 Stunden wöchentlich ohne Berücksichtigung der Pausen. Verteilung und Lage der Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Regelungen bzw. dem Dienstplan. Darüber hinaus verpflichtet sich die AN bei entsprechendem Bedarf zur Leistung von Überstunden.
Urlaub: Der Urlaub für Vollzeitbeschäftigte beträgt 24 Werktage bezogen auf eine 5-Tage-Woche ...
Mein Vertrag ist ein Teilzeitvertrag und lt.Vereinbarung bzw Dienstplan arbeite ich Donnerstag und Freitag.
Lt meinem Verständnis MUSS der Urlaub auf 2-Tage-Woche gerechnet werden.
Erstellt am 12.02.2020 um 10:12 Uhr von Kjarrigan
Natürlich möchten AG flexibel sein und halten den AV offen, was die Anzahlt der Arbeitstage angeht um den Ma auch mal an anderen Tagen (im Bedarfsfall) einsetzen zu können.
Aber deswegen kann der AG nicht einfach die seit längeren Zeit tatsächlichen erfolgten 2 Arbeitstage ignorieren.
Erstellt am 12.02.2020 um 10:24 Uhr von KathrinM
@Kjarrigan
genauso sehe ich es auch. Es steht zwar nicht drin, dass ich eine 2-Tage-Woche habe, aber eben auch nicht, dass ich eine 5-Tage-Woche habe.
Erstellt am 12.02.2020 um 10:30 Uhr von Pjöööng
Findet denn ein Tarifvertrag Anwendung? Was sagt dieser zu Urlaubsgewährung und Urlaubsentgelt bei Teilzeitbeschäftigten?
Erstellt am 12.02.2020 um 14:24 Uhr von KathrinM
@Pjöööng
nein es findet kein Tarifvertrag Anwendung.
Erstellt am 12.02.2020 um 15:00 Uhr von Pjöööng
Dann wäre meines Erachtens zwingend der Urlaubsanspruch auf 9,6 Arbeitstage Urlaub herunterzurechnen und dann entsprechend zu vergüten.
Siehe z.B. hier: https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/das-kreuz-mit-der-berechnung-des-urlaubanspruchs/
("Komplexe Berechnung ...")
Erstellt am 13.02.2020 um 13:16 Uhr von KathrinM
@ brauchen
mir wird jetzt erst bewusst dass diese Rechnung nicht stimmen kann. Denn wenn es so wäre, würd ich rechnerisch nur 1,5 h arbeiten. Kommt ja absolut nicht hin
Erstellt am 13.02.2020 um 13:21 Uhr von celestro
Es ist hoffentlich klar geworden, dass die Rechnung:
"Normale Rechnung (Arbeitsleistung pro Tag: 2,2h):
Montag -2,2h
Dienstag -2,2h (Summe-4,4h)
Mittwoch -2,2h (Summe -6,6h)
Donnerstag +7,25 (Summe -1,55h)
Freitag +5,25 (Summe +1,5h)"
am Ende auf +1,5 h heraus kommt. Also auf 1,5 Stunden länger gearbeitet als in der Woche notwendig.
Erstellt am 13.02.2020 um 13:26 Uhr von KathrinM
ah, ok Denkfehler meinerseits
Erstellt am 14.02.2020 um 08:35 Uhr von nicht brauchen
Falls du übrigens mal krank bist bekommst du auch nur 2,2h wie als gearbeitet auf dein Zeitkonto. Wenn du allerdings Montag krank bist so bekommst es auch...
Erstellt am 14.02.2020 um 09:52 Uhr von Pjöööng
"Falls du übrigens mal krank bist bekommst du auch nur 2,2h wie als gearbeitet auf dein Zeitkonto. Wenn du allerdings Montag krank bist so bekommst es auch... "
Falsch!