Erstellt am 29.09.2014 um 13:17 Uhr von moreno
Wieso gesetzliche Regelung? Warum habt Ihr dies nicht in Eurer BV geregelt?
Erstellt am 29.09.2014 um 13:17 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an.
Wie kommen denn die + / - Stunden zu Stande. Handelt es sich um eine klassische Gleitzeit oder eher um eine kapazitätsorientierte Arbeitszeitregelung?
Hat der AN es selbst in der Hand gehabt mehr oder weniger zu arbeiten, ist es eben etwas anderes, als wenn der AG z.B. wegen mangelnder Aufträge die Arbeitsleistung nicht abgerufen hat.
Und - normaler Weise enthält eine entsprechende Arbeitszeit-BV auch eine Regelung für den Fall des Ausscheidens. So gesehen ist die BV das Gesetz.
Erstellt am 29.09.2014 um 15:32 Uhr von Booker
Bei uns wird es in der BV so gehandelt:
Bei Kündigung gehen die + Stunden auf die letzte Abrechnung des AN und
die - Stunden auf Kosten des AG.
Erstellt am 29.09.2014 um 18:23 Uhr von reisblau
Hallo roter Rababer,
die Minusstunden können nicht vom Gehalt abgezogen werden, da es nicht dem Arbeitnehmer anzulasten ist, das er ein Arbeitskonto hat, das Minusstunden aufweist, wenn der AG aufgrund der schwachen Auftragslage oder aus anderen Gründen, die der AG zu vertreten habt, dem Mitarbeiter weniger Arbeit angeboten hat als vertraglich vorgesehen. Denn falls der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß anbietet, der AG diese aber nicht annimmt, sehen die Gerichte einen Fall des Annahmeverzugs, der den Arbeitnehmer nicht zum Ausgleich verpflichtet.
Erstellt am 29.09.2014 um 18:24 Uhr von paula
ich empfehle hierzu BAG 5 AZR 676/11. Vielleicht hilft das Urteil ja weiter ;)
Erstellt am 29.09.2014 um 18:56 Uhr von Moreno
@Reisblau mein Gott einige haben vielleicht Nicks hier lol oftmals gehen Arbeitszeitkontos über einen bestimmten Zeitraum der zu einem Tag X ausgeglichen sein muss. Kündigt der Arbeitnehmer jetzt vorher kann es durchaus dazu kommen das er die Minusstunden bezahlen muss. Also ganz klar Änderungsbedarf dies in der BV zu regeln. Wir haben die selbe Regelung wie Booker :-)