Hallo Zusammen,
wir haben in unserem Unternehmen eine Betreibsvereinbarung zum Zeitkonto-50+70 Stunden.
Wie verhält es sich bei einer Kündigung, werden dem Kollegen die gesamten Minus-Stunden vom Gehalt abgezogen. Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung?
Der Arbeitgeber konnte da mangel an Arbeit, die Zeit nicht Abrufen.
Das ist leider nicht in der BV geregelt.