Pausenabzug nach 6 Stunden
Hallo,
ein Mitarbeiter der 6 Stunden Arbeitszeit hat, bekommt wenn er 6 Stunden und 1 Minute arbeitet eine halbe Stunde Pause abgezogen. Dies bedeutet bei uns in der Firma, das er somit nur 5 Stunden 31 Minuten gearbeitet hat. Ich kenne einige Firmen, in denen es so gehandhabt wird, dass "NUR" die 1 Minute vom Zeitkonto abgezogen wird, also somit die 6 Stunden, die er bis dahin gearbeitet hat auch stehen bleiben. Frage: Gibt es hierfür im Gesetz worin es geregelt wird, oder muss der Betriebsrat eine BV vereinbaren. Vielen Dank und ich hoffe es ist verständlich
Community-Antworten (27)
24.10.2014 um 12:33 Uhr
habt ihr ne elektronische zeiterfassung?
24.10.2014 um 12:42 Uhr
Ja haben wir.
24.10.2014 um 12:48 Uhr
dann solltet ihr eigentlich schon eine bv haben
24.10.2014 um 13:22 Uhr
das stimmt soweit, allerdings löst das leider nicht mein Problem :-) weil der Teil nicht hinterlegt ist in der BV
24.10.2014 um 13:35 Uhr
dann aber flott:)
24.10.2014 um 15:22 Uhr
Die 30 Minuten dürfen erst nach 6 Stunden abgezogen werden, die Stempeluhr muss richtig eingestellt werden oder sehe ich das falsch?
24.10.2014 um 15:38 Uhr
genau das frage ich mich auch. Ich habe im Gesetzestext leider nichts gefunden.
24.10.2014 um 15:43 Uhr
Das Pferd wird hier von der falschen Seite aufgezäumt: Wie sind denn die Pausenregelungen in diesem Betrieb?
24.10.2014 um 16:07 Uhr
Die Pausenzeiten sind in unserem System so hinterlegt, dass nach 6 Stunden eine halbe Stunde Pause abgezogen wird und nach 09:45 Uhr Arbeitszeit werden 45 Minuten Pause abgezogen.
24.10.2014 um 16:33 Uhr
werden die nur abgezogen, oder werden die auch gemacht? pausenzeiten müssen festgelegt sein
24.10.2014 um 16:38 Uhr
Es geht erst einmal nicht darum, was im System hinterlegt ist, sondern wie die Pausen geregelt sind! Das System muss diese Regelung abbilden und nicht umgekehrt!
25.10.2014 um 18:06 Uhr
Können denn Mitarbeiter bei Euch eigenmächtig Überstunden machen, die dann auch gutgeschrieben werden? Oder anders gefragt, habt Ihr Dienstpläne wo die werktäglichen Dienstanfangs- und Dienstendzeiten aufgelistet sind? Falls ja und davon gehe ich aus, gilt die ausgehangene Arbeitszeit. Zum anderen dürfen Überstunden ohne Genehmigung des BR weder von Vorgesetzte angeordnet noch eigenmächtig abgeleistet werden ;)
25.10.2014 um 20:59 Uhr
Nachalnik, was hat denn Deine Frage mit diesem Threadzu tun?
25.10.2014 um 21:38 Uhr
@Pjöööng, ganz einfach, wenn ein AN vergisst absolut pünktlich auszustempeln und der AG diese 1 Minute zum Anlass nimmt dem AN 30 Minuten von seiner bezahlten Arbeitszeit abzuziehen, ist das aus meiner Sicht Willkür. Um dies zu verhindern, habe ich diese symbolische Frage und den symbolischen Rest geschrieben. Dies führt letztendlich dazu, dass selbst wenn der AN 6 Stunden und 1 Minute "arbeitet" - ich kenne niemanden auf dieser Welt der auf diese 1 Minute wirklich Wert legt - er keine 30 Minuten Pause abgezogen bekommt und letztendlich eine Gehaltskürzung hinnehmen muss, auch wenn dies "rein theoretisch" korrekt wäre. Diese Frage vom TE wurde ja nicht auch Jux und Dollerei gestellt, da steckt sicherlich ein Fall hinter und ohne ordentliche Anweisung seitens des AG UND der VORHERIGEN GENEHMIGUNG durch den BR, kann kein AN länger machen als es so im DP hinterlegt ist. Stimmst Du dem zu?
25.10.2014 um 23:22 Uhr
nachalnik, willkommen in der realität. auch wenn dein beitrag nix mit der frage zu tun hat, was denkst du, wieviele überstunden ohne zustimmungen von betriebsräten geleistet werden?
26.10.2014 um 03:37 Uhr
@Nubbel, lese einfach noch einmal die Frage des TE, dann lese noch einmal meine Antwort dazu, danach wirst Du feststellen, dass der AN des TE 30 Minuten Arbeitszeit abgezogen werden soll oder wird, weil er erst nach 6 Stunden und 1 Minute ausgestempelt hat. 6 Stunden bezahlte Arbeit, abzüglich 30 Minuten Pause sind?
Preisfrage:
Müssten diese 30 Minuten nachgearbeitet werden?
Preisfrage 2:
Kann man diese 30 Minuten in Geld berechnen?
Ich weiss sehr wohl das es Überstunden ohne Ende gibt, die ohne Zustimmung oder Informationen des BR angeordnet werden, nur muss ich es deshalb nicht für gut befinden oder es kampflos hinnehmen. Wenn Du die "falsche" Realität als unabänderbares Faktum siehst, kannst Du dies gerne so leben, ich gebe lieber Tipps an Hilfesuchende, die diese "falsche" Realität nicht hilflos hinnehmen wollen ;)
Auch wir hatte eine zeitlang Probleme mit dem Thema Überstunden und haben es in den Griff bekommen. Da konnten auch Kanzleien die weltweit unter den Top 10 der größten Kanzleien der Welt zählen nichts machen, ohne das jetzt näher zu erläutern.
26.10.2014 um 11:58 Uhr
Zitat (Nachalnik): "Um dies zu verhindern, habe ich diese symbolische Frage und den symbolischen Rest geschrieben."
Was ist denn bitte um alles in der Welt eine "symbolische Frage"? Und wiesollen diese dem Fragestelle helfen?
Mir scheint aber dass Du den Hintergrund der Frage überhaupt kein bisschen verstandne hast. Es geht hier nicht um Mehrarbeit, sondern esgeht einzig und alleine darum, dass es rechtlich nicht zulässig ist, dass ein AN der 6:01 an seiner Arbeitsstelle war in dieser Zeit auch 6:01 gearbeitet hat.
Mit Überstunden oder Mehrarbeit hat das gar nichts zu tun!
26.10.2014 um 12:41 Uhr
Eine symobolische Frage und Ausführung ist etwas, was man umgangssprachlich "einen Wink mit einem Baumpfahl" nennt ;)
Ok, versuche ich es bei Dir auch anders:
Im DP ist die Arbeitszeit für AN Müller für einen Dienstag von 06:00 - 12:00 Uhr hinterlegt. Der Dienstplan ist vom BR bzw. der entsprechenden Stelle im BR exakt SO genehmigt worden.
AN Müller arbeitet an diesem Dienstag UNPLANMÄSSIG und EIEGENMÄCHTIG von 06:00 - 12:01 Uhr, ohne die Genehmigung des AG noch der Genehmigung des BR bzw. der entsprechenden Stelle im BR.
Preisfrage 1:
Ist die unplanmässige Dienstzeitverlängerung für diesen Dienstag abrechenbar?
Preisfrage 2:
Kann in einem Unternehmen jeder arbeiten wie er möchte und Mehrarbeit generieren, obwohl es einen Dienstplan gibt?
Preisfrage 3:
Ist der BR bei Dienstplanänderungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 zu beteiligen?
Preisfrage 4:
Dürfen Überstunden überhaupt ohne Beteiligung des BR angeordnet, gewährt oder ausgeführt werden, wenn vom AG und / oder dem BR keine Genehmigung vorliegt?
Preisfrage 5:
Was passiert mit Überstunden die NICHT dem BR VORHER zur Genehmigung vorgelegt wurden?
Preisfrage 6:
Was kann dem AG passieren, wenn er unplanmässige Überstunden duldet?
Preisfrage 7 ( eigentlich die Wichtigste, auch im Bezug darauf, dass ich Deiner Meinung nach die Frage nicht verstanden habe):
Um was für Zeit handelt es sich bei der Frage des TE:
"ein Mitarbeiter der 6 Stunden Arbeitszeit hat, bekommt wenn er 6 Stunden und 1 Minute arbeitet eine halbe Stunde Pause abgezogen."
Sollte der Groschen noch immer nicht gefallen sein, kann ich Dir auch nicht mehr weiterhelfen.
26.10.2014 um 13:03 Uhr
Mein Gott ... aus einer Minute ggf. mitbestimmungspflichte Überstunden machen zu wollen, ist doch mehr als lachhaft!
Sollte man doch erst mal fragen, wann und wo denn die Arbeitszeit beginnt/endet und wie die Arbeitszeit überhaupt erfasst wird.
Wenn der AN seine Tätigkeit z.B. nach 5 Stunden 59 Minuten einstellen müsste, um dem Damoklesschwert "Pausenabzug" entkommen zu können, würde doch schon das System an sich nicht stimmen!
Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Job, in der man auf die Sekunde genau den Löffel fallen lassen kann.
@ Carmie
Es wäre schön, wenn Du Informationen zu Eurer Zeiterfassung (s.o.) nachliefern würdest. Und wie ist bei Euch überhaupt die Lage der Erholungspausen geregelt?
26.10.2014 um 13:14 Uhr
Richtig @Hoppel aber es ist halt in diesem Unternehmen wohl so und wenn der AG Erbsenzählerei zu Lasten eines AN machen will, dann sollte ein BR da schon gegenhalten können. Per Gesetz gilt diese 1 Minute eben nicht, da das Gesetzt nicht sagt, das die MBR erst bei 2, 5, 10 usw. Minuten beginnt. Der BR wurde nicht beteiligt und somit darf der AG keine Pause abziehen, da der AN faktisch keine 6 Stunden und 1 Minute gearbeitet hat und durfte. Gibt es in dem Unternehmen des TE sogar noch eine BV zur Überstundenregelung, muss auch diese eingehalten werden. Ggf. muss eben der AG eine Arbeitszeitkorrektur für diese 1 Minute im System durchführen.
26.10.2014 um 14:13 Uhr
Nachalnik,
weder der AN, noch der AG sehen hier Mehrarbeit. Der AN möchte 6 Stunden vergütet haben (also keine Mehrarbeit), der AG will 5:31 vergüten, also auch keine Mehrarbeit!
Es geht hier lediglich um die Pausenregelung,deren Umsetzung in der Zeiterfassung und die (anscheinend fehlende) Möglichkeit eine Korrekturbuchung zu machen, wenn der AN zwischen Verlassen des Arbeitsplatzes und der Stechuhr durch nicht geschäftliche Dinge aufgehalten wurde, bzw. während der Arbeitszeit maleine Minute privat aus dem Fenster geschaut hat.
26.10.2014 um 14:34 Uhr
"Der AN möchte 6 Stunden vergütet haben (also keine Mehrarbeit), der AG will 5:31 vergüten, also auch keine Mehrarbeit!"
Glaubst Du wirklich das ich dies nicht verstanden habe? Nach Deinen Schilderungen ist dies jedoch nicht möglich, nach meinen schon ;)
Gegenfrage:
Sieht das Gesetz Unterschiede zwischen "zwischen Verlassen des Arbeitsplatzes und der Stechuhr durch nicht geschäftliche Dinge" und faktisches Arbeiten vor? Nein! Der Gesetzgeber sieht nach § 4 ArbZG eine "feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden" vor.
Arbeitszeiten sind Zeiten, die vorab feststehen, vom BR genehmigt und ohne Beteiligung und Zustimmung des BR nicht veränderbar sind. Eine fehlende Möglichkeit einer Korrekturbuchung kann ich nicht gelten lassen, da dies immer möglich ist, ggf. per Korrekturbogen, den dann die Personalabteilung oder die entsprechend verantwortliche Stelle zu korrigieren hat, andernfalls wäre dies eine nicht vom BR genehmigte "Überstunde", die mindestens einen 23er zur Folge hat und im Wiederholungsfall sogar eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach sich ziehen kann.
26.10.2014 um 15:47 Uhr
Zitat (Nachalnik): "Glaubst Du wirklich das ich dies nicht verstanden habe?"
Ich glaube es nicht nur, ich bin mir sogar sicher!
Zitat (Machalnik): "Sieht das Gesetz Unterschiede zwischen "zwischen Verlassen des Arbeitsplatzes und der Stechuhr durch nicht geschäftliche Dinge" und faktisches Arbeiten vor?"
Du wirstes nicht glauben,das Gesetz kennt nicht einmal eine Stechuhr!
Die Stechuhr ist auch nicht in der Lage, die Arbeitszeit zu erfassen, sondern allenfalls die Anwesenheitszeit! DasGesetz spricht aber von Arbeitszeitund nicht von Anwesenheitszeit.
Worauf willst Du eigentlich mit Deiner Rumreiterei auf der vom BR nicht genehmigten Überstunde hinaus? Dass derArbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnt, weil er ungenehmigte Mehrarbeit gemacht hat? Das wäre nämlich die logische Konsequenz!
26.10.2014 um 15:53 Uhr
@Pjöööng Lass es besser gut sein.
Sowas passiert immer dann, wenn man keinen Reifen wechseln kann und dann aus einem stinknormalen Plattfuß einen Totalschaden macht.
26.10.2014 um 16:00 Uhr
@Pjöööng, ich lasse es sein, Du wirst es eh nie verstehen.
26.10.2014 um 19:32 Uhr
Damit hier nichts missverstanden wird:
Die Reifenprobleme beziehen sich nicht auf Pjöööng.
Aber ein herzliches Danke, dass du es endlich sein lässt. Mittlerweile fängt es nämlich an zu schmerzen.
Leider verstehst du auch so einiges nicht. Und ob du es jemals verstehen wirst.......?
27.10.2014 um 09:25 Uhr
lustig wenn der eine schmerz zum anderen schmerz sagt, du schmerzt
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