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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Automatischer Pausenabzug bei einer Arbeitszeit von unter 6 Stunden

Z
ZFSW1
Nov 2019 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es seit kurzem einen automatischen Pausenabzug zu einer bestimmten Uhrzeit (13.45 Uhr), egal wie lange vorher gearbeitet wurde. Das alte Modell war so aufgebaut, dass nach 6 Stunden Arbeitszeit der automatische Abzug erfolgte. Ist dies rechtens; weiters die Frage, ob es rechtens ist, dass dann gleich 45 Minuten abgezogen werden, denke doch hier wären lediglich 30 Minuten legitim? Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

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stehipp

08.11.2019 um 17:35 Uhr

Wenn ihr einen BR habt sollte es dazu eine Betriebsvereinbarung geben. Da kann durchaus geregelt sein, dass die Pause mindestens 45 Minuten beträgt. Das zu einer bestimmten Uhrzeit die Pause automatisch abgezogen wird finde ich zumindest etwas seltsam, aber auch das müsste in der entsprechenden Betriebsvereinbarung geregelt sein. Daher mal den BR fragen, was er sich dabei gedacht hat.

C
celestro

08.11.2019 um 17:58 Uhr

Das wievielte Thema mit Pausenabzug ist das jetzt? Gut, mal ausnahmsweise etwas anders, weil nicht mehr "nach 6 Stunden wird die Pause abgezogen". Aber die Regeln dazu ändern sich doch nicht plötzlich, nur der Pausenabzug jetzt zu einer anderen Uhrzeit erfolgt.

Z
ZFSW1

08.11.2019 um 18:27 Uhr

Gibt es klare Regelungen zu "unter 6 Stunden" - man findet ausschließliche klare Regelungen zu "nach 6 Stunden"?

S
seehas

08.11.2019 um 18:48 Uhr

Im Zweifel ist die Lage der Pause eine Frage der betrieblichen Ordnung. Wenn es für alle Mitarbeiter eine Pause um 13:45 gibt und die auch tatsächlich genommen werden kann, dann ist das erstmal in Ordnung. Wenn es einen BR gibt, dann ist der dabei nach § 87 (1), in der Mitbestimmung. Wenn es keinen BR gibt, dann legt der Arbeitgeber solche Dinge selbst fest. Wenn die Pause abgezogen wird und ihr habt nicht die Gelegenheit sie zu nehmen, dann sind wir bei einem Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber.

K
Kjarrigan

12.11.2019 um 10:31 Uhr

nee nicht der betrieblichen Ordnung - das BetrVG hat dafür sogar eine eigene Nr.

§ 87 Abs. 1 Nr. 2: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen

Gibt es keinen BR greift halt § 106 Gewerbeordnung Der AG kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen....

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