Es ist schon traurig zu lesen, was hier alles spekuliert und angenommen und einfach umgesetzt wird. Warum können Personal-, Betriebsräte und AG nicht einfach Mal einen Arbeitsrechtjurist fragen? Der könnte euch direkt sagen, das alles, was hier vorgeschlagen wurde, unzulässig ist. Unabhängig davon ist es heutzutage so einfach, entsprechende Rechtsprechung im Internet zu finden...
Alleine auf dieses Urteil beziehen sich fast alle anderen Urteile zu dem Thema:
Nach einem Urteil des ArbGer Hamm (Az.: 3 Ca 1634/11) darf ein Arbeitgeber, der Pausenzeiten nicht konkret festgelegt hat, nicht pauschal eine bestimmte Pausenzeit nachträglich von der Arbeitszeit abziehen. Wenn die Pausenzeiten jedoch im Voraus geregelt sind und der Arbeitnehmer auch in der Lage ist die Pausen zu nehmen, zählen diese nicht zur Arbeitszeit.
Hier bitte auch besonders auf das "nachträglich" achten!
Wenn in eurem Arbeitsvertrag steht, dass euch erst nach 6 Stunden Pause zusteht. Und auch nirgendwo steht, das JEDER Mitarbeiter um 10 Uhr oder nach der ersten Dienststunde oder wann !konkret! auch immer, eine Pause nehmen und der Betrieb ruhen muss, ist der Abzug rechtswidrig. Auch im Sinne von Gleichstellung sollte man man betrachten wie fair und gleichgestellt es ist, wenn dem 8h Mitarbeiter jede einzelne Minute mehr auf sein Konto als plus geht, dem 6 h Mitarbeiter aber nicht. Daneben steht zb in meinem Arbeitsvertrag auch, dass eine Pause nicht zu Beginn und nicht am Ende der Arbeitszeit genommen werden darf. Zieht der AG jetzt aber am Ende die Pause ab, was haben wir dann? Richtig! Einen Verstoß gegen den Vertrag.
Anschließend noch ein Hinweis an die AG und Personal-/Betriebsräte unter euch: im Falle einer Gerichtsverhandlung ist der AG in der Beweispflicht, sprich er muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Pause auch wirklich gemacht hat. Dürfte in den meisten Fällen echt schwer werden.
Und beachtet auch noch Mal Paragraph 14 Arbeitszeitgesetz, da steht auch klar, dass von den Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten abgewichen werden kann, bei unaufschiebbaren vor- und nacharbeiten. Ein Kundengespräch, die Versorgung eines Patienten, eine Besprechung aber auch den Bericht zu Ende zu schreiben oder ein Telefonat zu führen fallen darunter. Lest mal das ganze Gesetz, statt nur einen Paragraphen. Vielleicht wird die (Arbeits-)Welt dann ein fairer Ort!